- Ich welchen Fällen kann ich meine Grundversicherung auf den 01. Januar wechseln?
- Wann ist eine Kündigung per 01. Juli möglich?
- Kann ich nur die Grundversicherung kündigen und die Zusatzversicherungen beibehalten?
- In welchen Fällen wird eine Kündigung nicht akzeptiert?
- Wie kündige ich korrekt bei meiner Krankenkasse?
Jede in der in der Schweiz wohnende Person muss grundversichert sein. Dies wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Somit ist auch die Kündigungsfrist (anders als bei den Zusatzversicherungen) gesetzlich geregelt und es gibt die Möglichkeit einen Wechsel immer per 01. Januar, sowie in manchen Fällen auf den 01. Juli vorzunehmen.
Ich welchen Fällen kann ich meine Grundversicherung auf den 01. Januar wechseln?
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat. Deine Versicherung muss dich bis zum 31. Oktober über die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigte neue Prämie informieren. Zudem muss sie dich sogar auf dein Kündigungsrecht aufmerksam machen. Unabhängig davon, ob es einen Prämienanstieg gibt oder nicht, welche Franchise und welches Modell du hast, kannst du dann eine Kündigung bis zum 30. November einreichen.
Wann ist eine Kündigung per 01. Juli möglich?
Dies ist nur möglich, wenn du in der Grundversicherung die freie Wahl des Leistungserbringers hast. Beim Hausarzt-, HMO oder Telmed Modell ist es leider nicht möglich. Ausserdem muss die sogenannte ordentliche Franchise bei CHF 300.- liegen. Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, so beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate und die Kündigung muss somit bis zum 31. März beim Versicherer eingetroffen sein. Leistungserbringer hat, kannst du erst auf den 01. Januar (bis spätestens 30. November) kündigen.
Kann ich nur die Grundversicherung kündigen und die Zusatzversicherungen beibehalten?
Grundsätzlich ist dies möglich! Du kannst also nur die Grundversicherung wechseln und gleichzeitig deine Zusatzversicherungen weiterhin behalten. Wichtig ist dabei, dass auf der Kündigung wirklich nur von der Grundversicherung die Rede ist. Wechseln kannst du dann per 01. Januar oder per 01. Juli, siehe Info oben.
In welchen Fällen wird eine Kündigung nicht akzeptiert?
Es gibt es grundsätzlich drei Gründe, die dazu führen können dass die Kündigung nicht akzeptiert wird:
Kündigung zu spät beim Versicherer eingetroffen
Es ist wirklich wichtig, dass du die Kündigung früh genug aufgibst bei der Post (zu deiner eigenen Sicherheit sollte dies immer per Einschreiben geschehen). Entscheidend bei einer Kündigung per Post ist nicht der Poststempel, sondern die Annahme der Kündigung durch die Versicherung. Ein Einschreiben gilt nach 5 Tagen als zugestellt und erst dann ist sie auch rechtskräftig. Falls du in der Nähe eine Agentur deiner Versicherung hast kannst du die Kündigung zusammen mit einer Kopie abgegeben um die Kopie abstempeln und unterschreiben zu lassen.
Offene Ausstände (Art. 64)
Wenn die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingetroffen ist, wirst du von der Versicherung die Kündigungsbestätigung erhalten. Auf dieser ist auch im Kleingedruckten vermerkt, dass die Kündigung nur dann in Kraft tritt, wenn alle offenen Prämien, Leistungsabrechnungen sowie Betreibungen bis zum 30. November bzw. 31. Dezember bezahlt sind. Ist dies nicht der Fall, so wird die Versicherung per 01. Juli oder 01. Januar weitergeführt und deine neue Versicherung muss die Grundversicherung wieder aufheben.
Nachversicherungsbestätigung nicht bzw. zu spät beim Vorversicherer eingetroffen
Wie bereits erwähnt ist die Grundversicherung gesetzlich geregelt. Somit muss auch die Versicherungsdeckung lückenlos sein. Deshalb muss bei einem Wechsel deine neue Versicherung deiner alten Versicherung bestätigen, dass du von nun an dort versichert bist. Dies nennt man Nachversicherungsbestätigung. Wenn deine neue Versicherung dem aber nicht nachkommt oder zu viel Zeit benötigt, bist du bei deiner vorherigen Versicherung weiterhin versichert. Hierfür trägst du in den wenigsten Fällen selbst die Schuld. Wenn die Prämien bei der neuen Versicherung aber niedriger gewesen wären, so muss diese dir die Differenz bezahlen.
Wie kündige ich korrekt bei meiner Krankenkasse?
Es ist dringend empfohlen schriftlich per Einschreiben zu kündigen. Alle betreffenden Personen, die über 18 Jahre sind (z.B. bei Familien) müssen die Kündigung zudem unterschreiben. Eine Kündigung für die Krankenkasse kann durch unseren Service direkt online erstellt werden als PDF. Hierbei werden automatisch Unterschriftenfelder für alle Personen über 18 generiert und es lässt sich auswählen, welche Zusatzversicherungen behalten oder gekündigt werden sollen.