Privatkunden
Der Privatkunden-Vertrag mit Mobility läuft unbefristet, solange er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Sie können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen per Ende der Laufzeit des jeweiligen Produkts kündigen. Sofern Sie den Selbstbehalt 300 abgeschlossen haben, kündigen Sie diesen automatisch mit.
Wenn Sie nicht ausdrücklich die völlige Vertragsauflösung verlangen, besteht künftig der Grundvertrag mit dem Angebot Click & Drive weiter. Dazu ist eine Auswahlmöglichkeit in unserem Kündigungsschreiben vorgesehen.
Businesskunden
Falls Sie ein Business-Abo haben, ist eine Kündigung erst ab dem 2. Jahr möglich. Die Kündigungsfrist beträgt dann 4 Wochen per Monatsende.
Der Selbstbehalt 300 Business gilt zum gleichen Termin als gekündigt.
Genossenschafter
Falls Sie Genossenschafter sind, können Sie mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten per 30. Juni oder 31. Dezember aus der Genossenschaft austreten.
Allgemeine Fragen zur Kündigung von Mobility
Kann die Kündigung auch mündlich erfolgen?
Die Kündigung von Privatkunden erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Bei Businesskunden oder als Genossenschafter ist die schriftliche Kündigung vorgesehen. Wir empfehlen in jedem Fall die schriftliche Kündigung per Einschreiben!
Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?
Eine vorzeitige Kündigung ist bei Mobility leider grundsätzlich nicht möglich.
Kann ich meine Kündigung online oder telefonisch vornehmen?
- Die Kündigung des Mobility-Abos kann bei Privatpersonen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
- Business-Abo und Genossenschafter-Vertrag können ausschliesslich schriftlich gekündigt werden.
- Wir empfehlen in jedem Fall die schriftliche Kündigung per Einschreiben.
Welche Kündigungstermine sind zu beachten?
- Das Mobility-Abo für Privatpersonen können Sie mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit Ihres Produktes kündigen.
- Das Business-Abo können Sie ab dem 2. Jahr mit einer Frist von 4 Wochen per Monatsende kündigen.
- Als Genossenschafter können Sie mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten per 30. Juni oder 31. Dezember aus der Genossenschaft austreten.
Muss ich den Selbstbehalt 300 gesondert kündigen?
Sofern der Selbstbehalt abgeschlossen wurde, ist er automatisch mitgekündigt. Wir haben der Vollständigkeit halber dennoch eine Auswahlmöglichkeit dazu im Kündigungsschreiben vorgesehen.