Mietvertrag für Parkplätze / Stellplätze oder Garagen online erstellen:
Erstellen Sie einen Mietvertrag für einen Parkplatz in der Schweiz kostenlos online durch unser Formular.
Geben Sie einfach alle relevanten Daten zum Stellplatz, zum Mieter / Vermieter ein und erhalten Sie sofort einen sauberen Vertrag als PDF.
Selbstverständlich können Sie den Vertrag direkt nach Erstellen kostenlos herunterladen.
Fragen zu Mietverträgen von Parkplätzen
Kommen zum Mietzins Nebenkosten hinzu?
Den Mietzins können Sie monatlich, quartalsweise oder jährlich zum Anfang oder Ende des jeweiligen Zeitraums leisten. Sind Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses desselben Eigentümers, vergewissern Sie sich, dass die Wohnraummiete nicht bereits den Mietzins für Garage oder Stellplatz beinhaltet. Dies ist bei Komplettmietverträgen der Fall.
Beim Mietzins handelt es sich meist um den Inklusivmietzins, einer Gesamtmiete für das Objekt zuzüglich der Nebenkosten wie z. B. Strom für Beleuchtung oder Stellplatzreinigung durch einen Platzwart.
Bei Untervermietung gilt:
Sind Garage/Stellplatz Bestandteil eines Mietvertrages über Wohn- oder Geschäftsräume, haftet der Hauptmieter für den kompletten Mietzins. Dieser schliesst die Miete für Garage/Stellplatz mit ein. Er kann den Mietzins nicht kürzen, weil beispielsweise ein Untermieter in Zahlungsrückstand ist.
Als Untermieter zahlen Sie in der Regel an den Hauptmieter. Vereinbarungen, wonach Sie den Mietzins direkt an den Eigentümer des dazugehörigen Wohnraumes leisten, empfehlen wir nicht. Bleiben bei einem Komplettmietvertrag Zahlungen für die Garagen-/Stellplatzmiete aus, kann der Eigentümer dem Hauptmieter dessen Mietvertrag kündigen. Damit wäre der Untermietvertrag ebenfalls aufgekündigt.
Muss ein Mietvertrag für einen Parkplatz eine Kaution beinhalten?
Nicht jeder Mietvertrag beinhaltet eine Kautionsleistung, auch Mietzinsdepot genannt. Eine Sicherheit kann, muss jedoch nicht vereinbart werden und ist bei Parkplätzen eher unüblich. Wenn eine Kaution zu leisten ist, tragen Sie im Vertrag das Datum ein, an dem die Zahlung spätestens erfolgen muss. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sperrkonto für diese Sicherheit eingerichtet wurde.
Auch wenn das Objekt kein Wohnraum ist, muss ein Mietzinsdepot auf einem Konto eingezahlt werden, das auf den Namen des Mieters läuft. Dieser muss den Antrag auf Eröffnung eines Mietzinsdepotkontos mitunterzeichnen. Es handelt sich um ein Sperrkonto, auf das keine der beiden Parteien alleine zugreifen kann. Die Kaution darf nicht auf einem privaten Konto des Vermieters deponiert werden. Das gilt auch für Untervermietungen.
Beachten Sie, dass nach Kündigung eine Rückerstattung der Leistung fällig ist, es sei denn, der Vermieter macht Schäden geltend. Um Streitigkeiten darüber zu vermeiden, hilft ein Protokoll, das den aktuellen Zustand bei Übernahme bzw. Rückgabe der Garage/des Stellplatzes dokumentiert.
Welche Kündigungsfristen sollten definiert werden?
Der Mietvertrag kann von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 2 Wochen zum Ende eines Monats. Längere Fristen können in beiderseitigem Einvernehmen vertraglich vereinbart werden.
Ist die Garage Bestandteil eines Mietvertrages über Wohn- oder Geschäftsräume, darf ihre Nutzung nicht einzeln gekündigt werden. Stattdessen können die Parteien eine Vertragsänderung durchführen und den Parkplatz aus dem Mietvertrag herausnehmen, beispielsweise wenn der Mieter kein eigenes Auto mehr besitzt.
Bestehen zwei getrennte Verträge für Wohnobjekt und Garage/Stellplatz, kann der Eigentümer diese beim Mieter einzeln aufkündigen.
Bei Untervermietung gilt:
Kündigt der Hauptmieter seine Wohnung, zu der die Garage bzw. der Stellplatz gehört, muss er auch den Untermietvertrag zum Ablauf des Wohnungsmietvertrages kündigen. Das Gleiche gilt, wenn der Eigentümer von sich aus den Mietvertrag beendet.