- Die verlängerte Kündigungsfrist bei Erkrankungen in der Schweiz
- Rechtliche Grundlagen des schweizer Arbeitsrechts
- Ein Praxisbeispiel, das die rechtliche Umsetzung verdeutlicht:
- Kumulation von verschiedenen Sperrfristen
- Fragen, die jeder Berufstätige der Schweiz kennen sollte
- Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während der Sperrfrist mehrfach erkrankt?
- Darf bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit eine Kündigung ausgesprochen werden?
- Welche Sperrfristen sind Bestandteil des Obligationenrecht und wie werden sie eingesetzt?
- Für welchen Zeitraum darf eine laufende Kündigungsfrist unterbrochen werden?
- Sind Sperrfristen nicht dauerhaft abgeglichen mit der Lohnfortzahlung?
- Müssen die Krankheitstage beim RAV angegeben werden?
- Gibt es auch Sperrfristen, wenn ein Arbeitnehmer kündigt?
- Weitere Regelungen für die Sperrfristen
- Fazit: Kündigungsschutz für mehr Sicherheit der Arbeitnehmer
Der Artikel 336c OR (schweizer Obligationenrecht) stellt sicher, dass Mitarbeiter, die ihre Arbeit verlieren werden, die vollständige Kündigungsfrist einsetzen können. Sie sollten weder durch Krankheit, Militärdienst oder Schwangerschaft Zeit verlieren. Gleichzeitig gilt es, zeitnah an ein neues Arbeitsverhältnis anzuschliessen.
Bereits kurze, über wenige Tage andauernde Erkrankungen können zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses von etwa einem Monat führen. Trotz des Existierens von Sperrfristen ist und bleibt eine fristlose Kündigung möglich und beendet das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer auch während der aktuellen Sperrfrist.
Die verlängerte Kündigungsfrist bei Erkrankungen in der Schweiz
Arbeitnehmer, die entweder krank sind, einen Unfall hatten, ihren Zivil- oder Millitärdienst absolvierten oder schwanger waren, die die Probezeit bereits absolviert hatten, nach Artikel 336 c OR das Recht auf die Anwendbarkeit sogenannten Sperrfristen haben. Dieses Gesetz ist konkret auf die Kündigung ausgelegt und soll die Betroffenen längerfristig davor schützen, ihre Arbeitsstelle zu verlieren.
Rechtliche Grundlagen des schweizer Arbeitsrechts
Wurde einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gekündigt und dieser während der Kündigungsfrist unter einer Erkrankung leidet, gelten sogenannte Sperrfristen, die den Arbeitgeber den Arbeitnehmern der Schweiz einräumen müssen. Einmal abgesehen von der Probezeit haben die angestellten Mitarbeiter einen Kündigungsschutz, der solange dauert wie die geltende Arbeitsunfähigkeit.
Ist die betroffene Person wieder arbeitsfähig, endet auch die Sperrfrist, da die betroffenen Personen wieder in der Lage sind, bedingungslos ihrem Arbeitsaktivitäten zu folgen. Die aufgelisteten Zeiträume sind fest mit den absolvierten Dienstzeiten verbunden, generell dienen die unten aufgeführten Fristen, die genau definieren, welche Sperrfristen den Beschäftigten eingeräumt werden:
Dienstjahr(e) | Sperrfrist |
---|---|
Erstes Dienstjahr | 30 Tage |
Zweites bis fünftes Dienstjahr | 90 Tage |
Ab dem sechsten Dienstjahr | 180 Tage |
Wird die Kündigung vor der Erkrankung, Schwangerschaft, Militärdienst oder Unfall ausgesprochen, so bleibt sie weiterhin gültig. Zusätzlich will der Gesetzgeber die Betriebstreue und einen schnellen Anschluss an ein Folgearbeitsverhältnis. Die Kündigungsfristen, die im schriftlichen Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeändert werden können.
Ein Praxisbeispiel, das die rechtliche Umsetzung verdeutlicht:
Um die Sperrfristen exakt berechnen zu können, muss bedacht werden, dass sich gegebenenfalls mehrere Sperrfristen ergeben könnten. Wer also gerade Mutter geworden ist, kann nicht vollständig ausschliessen, dass kurzzeitig später eine Erkrankung auftritt – beides wären als Gründe für eine Sperrfrist zu werten.
In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass ein Mitarbeiter, der plötzlich und unverschuldet für drei Tage erkrankt und nicht arbeitsfähig ist, eine um drei Tage verlängerte Kündigungsfrist erhält.
Da der letzte Tag im Monat generell als Stichtag für die Kündigung zu sehen ist, verlängert sich das Arbeitsverhältnis um einen ganzen Monat.
Doch es sind noch andere Punkte zu beachten. Im Übergang zwischen dem ersten und zweiten Arbeitsjahr sowie vom fünften bis sechsten Arbeitsjahr kürzere und ab dem zweiten beziehungsweise sechsten Arbeitsjahr längere Sperrfristen gelten. Nach der BGE 133 III 517 läuft der Beginn zweiten und sechsten Arbeitsjahr wieder normal.
Kumulation von verschiedenen Sperrfristen
Ob Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militär- bzw. Zivildienst – all dies sind Fakten, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen und lösen in der Schweiz häufig eine Sperrfrist aus. Daher kann es durchaus passieren, dass mehrere Sperrfristen zur gleichen Zeit denkbar wären. Schliesslich ist es möglich, dass eine schwangere Frau auch Verletzungen oder einen Unfall gehabt haben könnte – hier wären beide Aspekte zu berücksichtigen. Eine Folgeerscheinung oder ein Rückfall in die erste Gesundheitsstörung lösen allerdings keine neue Sperrfrist aus, falls jedoch die ursprüngliche Sperrfrist noch nicht vollständig aufgebraucht ist, kann diese noch verwendet werden.
Bei Krankheiten, die in grösseren Abständen auftreten und nicht selten lediglich phasenweise auftreten kommt es dazu, ist es durchaus sinnvoll, über selbstständige Sperrfristen nachzudenken und den Betroffenen weiter zu schützen. Zu solchen Erkrankungen gehören beispielsweise Multiple Slerose, chronische Darmerkrankungen, Depressionen und Angstzustände.
Fragen, die jeder Berufstätige der Schweiz kennen sollte
Menschen, die in der Schweiz arbeiten, sollten die folgenden rechtlichen Vorschriften und Bedingungen beachten, die sie unterstützen, ihre Rechte bezüglich des Schutzes vor einer Kündigung wahrzunehmen:
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während der Sperrfrist mehrfach erkrankt?
Bei einer Kündigung schützt ihn das Gesetz in der Schweiz einen schweizer Bürger besonders. Wird ihm gekündigt, ist die Kündigung zunächst lediglich provisorisch gültig. Schliesslich könnte es ja passieren, dass die betroffene Person krank wird oder einen Unfall erleidet. Dadurch kommt die zeitlich begrenzte Sperrfrist zum Einsatz, die aus ein paar freien Tagen einen sehr viel längeren Zeitraum machen.
Darf bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit eine Kündigung ausgesprochen werden?
Wenn die Kündigung während einer aktiven Sperrfrist ausgesprochen wird, gilt sie als ungültig. Lediglich nach erneut erlangter Arbeitsfähigkeit durch Gesundung tritt sie erneut in Kraft, sodass dem Mitarbeiter gekündigt werden kann.
Welche Sperrfristen sind Bestandteil des Obligationenrecht und wie werden sie eingesetzt?
Sperrfristen sind eine spezielle Art des Kündigungsschutzes für alle Personen, die durch Verletzungen, den Militärdienst, einer Schwangerschaft oder einem Unfall länger nicht arbeiten kann. Der sogenannte „Kündigung zur Unzeit“ (Artikel 336c OR) greift nun, der eine Kündigung vermeidet. Sollte dennoch eine Kündigung ausgesprochen werden, wäre diese nicht wirksam.
Für welchen Zeitraum darf eine laufende Kündigungsfrist unterbrochen werden?
Im Artikel 336c OR gibt Auskunft über die Sperrfrist sowie die jeweiligen Voraussetzungen, mit deren Hilfe später die Sperrfristen für die betroffenen Mitarbeiter ermittelt werden können und legt zusätzlich die Dauer der Sperrfrist fest. Bei einer aktivierten Sperrfrist können Mitarbeiter keinerlei Kündigungen aussprechen, auch bei bereits laufender Sperre kann es zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung kommen.
Sind Sperrfristen nicht dauerhaft abgeglichen mit der Lohnfortzahlung?
Trotz allem sind die Sperrpflichten nicht mit der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers abgeglichen. Dies lässt sich daran feststellen, da es keine Taggeldversicherung für die Arbeitnehmer im 2., 3. und 4. Anstellungsjahr existent ist, wo die Lohnfortzahlungspflicht kürzer als die Sperrfrist gegen die Kündigung ist.
Müssen die Krankheitstage beim RAV angegeben werden?
Die Krankheitstage werden bei der Anmeldung beim RAV angegeben. Die Arbeitslosigkeit ist persönlich zu melden. Dabei geht es entweder darum, die Erwerbslosigkeit entweder über die Wohngemeine oder die für sie das zuständige Regionale Regionalvermittlungszentrum. Sonst wird das Taggeld um drei Tage reduziert.
Gibt es auch Sperrfristen, wenn ein Arbeitnehmer kündigt?
Nach den Bestimmungen des Artikels 336c OR gelten die dort festgelegten Bestimmungen ausschliesslich für die Kündigung von Arbeitgebern. Ein Arbeitnehmer kann allerdings während einer Sperrfrist kündigen. Die Kündigungsfrist bei einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers wird nicht gestört.
Ist die Kündigung vom Arbeitgeber vor Beginn einer Sperrfrist ausgesprochen, ist sie wirksam. Falls die Sperrfrist unterbrochen wurde, lässt sie sich später fortsetzen. Bei einer ordentlichen Kündigungsfrist bis zu einem bestimmten Termin, wird die Frist auf den Folgemonat verschoben.
In den folgenden Punkten gelten die Sperrfristen allerdings nicht:
- Während einer nicht beendeten Probezeit
- Bei einer vorab festgelegten Vertragsdauer
- Bei einer fristlosen Kündigung
Weitere Regelungen für die Sperrfristen
Kündigungsschutz durch die Regelungen von Sperrfristen genauer festlegen zu können, gilt es, die Gründe für das Inkrafttreten der gesetzlichen Schutzregeln des Arbeitsverhältnisses festzulegen. Arbeitnehmer, die erkranken oder einen Unfall hatten, Frauen, die schwanger sind oder Männer, die ihren Militärdienst absolvieren müssen, können dies als Grund für eine Sperrfrist angeben, sodass sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren.
Doch nicht nur die oben genannten Faktoren spielen hier eine Rolle, sondern auch diese Regelungen:
- Falls die Kündigung vor dem Ausbruch der Erkrankung ausgesprochen wurde, gilt sie als wirksam. Hierzu musste allerdings die Probezeit bereits absolviert worden sein. Ist die Kündigungsfrist des Jobs noch nicht abgelaufen, wird sie unterbrochen und nach der Gesundung fortgeführt.
- Wenn sich verschiedene Erkrankungen oder Unfälle anhäufen, kommt es auch zu einer Verlängerung der Sperrfristen.
- Ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass nach dem Ablauf der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis wieder normal aufgenommen wird, kann die Sperrfrist ausnahmsweise entfallen.
- Falls ein Unfall passiert ist und dieser – noch bevor sich die vollständige Arbeitsfähig-keit des Betroffenen wieder eintritt – durch einen anderen Faktor, der eine Sperrfrist zur Folge hat, ablöst, kommt es zu kumulierenden Sperrfristen.
Für die Erbringung von Dienstleistungen für das Militär bzw. den Zivilschutz werden Sperrfristen vergeben, solange die Dienstleistung länger als 11 Tage erfolgt. Bei einer nicht selbst verschulteten Arbeitslosigkeit werden – abhängig von der Dauer der Arbeit zwischen 30 und 180 Tage vergeben.
Fazit: Kündigungsschutz für mehr Sicherheit der Arbeitnehmer
Nach der Absolvierung der beruflichen Probezeit haben Betroffene Anspruch auf staatliche Gelder, die vom Staat durch die Sperrfristen gewährt. Arbeitnehmer, die unter einer Erkrankung leiden, einen Unfall hatten, Frauen, die schwanger sind und Männer, die ihren Militär- oder Zivildienst leisten, haben so einen wesentlich erhöhten Kündigungsschutz, wie aus dem Artikel 336 c OR zu erkennen ist.