- Wie lange darf die Probezeit dauern?
- Was passiert bei Krankheit, Unfall, Militär- oder Zivildienst?
- Wie kündige ich meinen Arbeitsvertrag während der Probezeit?
- Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?
- Was passiert bei Schwangerschaft in der Probezeit?
- Habe ich während der Probezeit Anspruch auf Ferientage?
- Ab welchem Tag beginnt die Probezeit?
- Muss die Kündigung in der Probezeit begründet werden?
Übersicht aller typischen Fragen zur Kündigung während der Probezeit in der Schweiz. Wie lange diese dauern darf, was bei Abwesenheit passiert und welche Kündigungsfrist gilt.
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Regelung bei unbefristetem Arbeitsvertrag
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen beträgt die Probezeit gemäss Art. 335b OR einen Monat. Sie kann jedoch auch vertraglich gekürzt, aufgehoben oder auf bis zu drei Monate verlängert werden. Eine Probezeit von vier Monaten ist bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag z.B. ungültig.
Regelung bei Lehrvertrag
Für Lehrverträge sieht der Gesetzgeber eine Probezeit von mindestens einem Monat vor. Diese kann auch nicht im Arbeitsvertrag gekürzt werden. Wie auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen darf die Probezeit maximal drei Monate andauern, kann jedoch in Ausnahmefällen auf sechs Monate verlängert werden. Für derartige Ausnahmen ist jedoch eine Zustimmung der kantonalen Behörde erforderlich. Sollte keine Probezeit im Arbeitsvertrag definiert sein, beträgt diese drei Monate.
Regelung bei befristetem Arbeitsvertrag
Bei befristeten Arbeitsverträgen gelten keine gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz. Dennoch kann eine Probezeit vertraglich vereinbart werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so gibt es schlicht und ergreifend keine Probezeit.
Was passiert bei Krankheit, Unfall, Militär- oder Zivildienst?
Bei Krankheit, Unfall, Militär- oder Zivildienst wird die Probezeit verlängert. Ist man also beispielsweise eine Woche während der Probezeit krank, so wird die Probezeit um eine Woche verlängert. Nach der Probezeit gelten für Kündigungsfristen Sperrfristen. Diese schützen den Arbeitnehmer vor einer Kündigung während Schwangerschaft, Krankheit, Unfall, Militär/Zivildienst. Wichtig ist zu wissen, dass dieser Schutz erst nach der Probezeit in Kraft tritt.
Wie kündige ich meinen Arbeitsvertrag während der Probezeit?
Hierfür kannst du einfach unser kostenloses Formular zur Kündigung des Arbeitsvertrags verwenden. Achte auf die Kündigungsfrist um den genauen Austrittstag einzustellen und erstelle in Kürze eine formale Kündigung.
Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?
Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen. Hier zählen also auch Feiertage bzw. das Wochenende. Auch wenn die Kündigung am Ende der Probezeit oder gar am letzten Tag ausgesprochen wird, gilt diese kurze Kündigungsfrist. Der Tag ab dem die Kündigung gilt, ist immer der Tag an dem die Gegenpartei die Kündigung erhält. Sie ist (ausser vertraglich anders vereinbart) formfrei, kann also auch mündlich ausgesprochen werden, was jedoch nicht zu empfehlen ist.
Was passiert bei Schwangerschaft in der Probezeit?
Schwangere Arbeitnehmerinnen geniessen in der Schweiz Kündigungsschutz. Allerdings gilt dieser erst nach Ablauf der Probezeit. Es besteht hier also kein Kündigungsschutz. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in unserem Artikel über die Kündigung bei Schwangerschaft.
Habe ich während der Probezeit Anspruch auf Ferientage?
Auch wenn man sich noch in der Probezeit befindet, hat man einen Anspruch auf Ferientage! Sollte also eine Kündigung während der Probezeit ausgesprochen werden, so müssen die erarbeiteten Ferietage aufgebraucht oder ausbezahlt werden. Der Anspruch gilt anteilsmässig auf die Ferientage des Jahres. Ein gutes Beispiel findet sich in diesem Beitrag vom srf.
Ab welchem Tag beginnt die Probezeit?
Die Probezeit beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme.
Muss die Kündigung in der Probezeit begründet werden?
Auch Kündigungen während der Probezeit müssen schriftlich begründet werden, wenn dies die andere Vertragspartei verlangt. Dies gilt also für den Arbeitnehmer genauso wie für den Arbeitgeber.