Mietvertrag bei Todesfall durch Vorlage kündigen
Durch unser Formular können Sie ganz einfach alle Erben erfassen, welche die Kündigung des Mietobjekts unterschreiben müssen. Beachten Sie jeweilige Kündigungstermine (Mehr Info unten).
Bei ausserterminliche Kündigungen müssen Sie einen Nachmieter stellen, auch dies ist mit unserem Kündigungsgenerator möglich.
Wir empfehlen in jedem Fall die Kündigung per Einschreiben abzusenden.
Allgemeine Fragen zur Kündigung im Todesfall
Benötigt es eine schriftliche Kündigung des Mietvertrags im Todesfall?
Ja! Selbst wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt muss auch im Todesfall schriftlich gekündigt werden.
Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Todesfall?
Die Erben der Mietpartei können nach dem Tod auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen. Bei einer Wohnung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate. Eine Übersicht der ortsüblichen Kündigungstermine erhalten Sie hier.
Wer muss die Kündigung unterschreiben?
Alle Erben der Erbgemeinschaft müssen kündigen. Dies ist auch durch einen Willensvollstrecker oder einen definierten Vertreter möglich. Am einfachsten ist es, wenn alle Erben die Kündigung unterschreiben. Hierfür haben wir im Formular die Möglichkeit integriert alle Erben für die Unterschrift zu erfassen.
Lässt sich ausserordentlich kündigen bei einem Todesfall?
Eine ausserordentliche Kündigung ist im Todesfall möglich, wenn Sie sich um einen Nachmieter kümmern. Hierfür gelten die gleichen Regelungen wie bei der normalen Kündigung eines Mietvertrags.