Kündigung ganz einfach erstellen
Erstellen Sie schnell und einfach eine Kündigung für Zeitschriften oder Zeitungen, welche Sie abonniert haben. Wir verwenden dabei Ihre Eingaben um ein sauberes Kündigungsschreiben im PDF-Format zu generieren. Das Formular ist extra schlicht und einfach gehalten um den nervigen Kündigungsprozess zu vereinfachen. Ihre Daten werden dabei natürlich sicher und verschlüsselt durch SSL übertragen. Diese Dienstleistung ist für Sie völlig kostenfrei.
Fragen zur Kündigung von Zeitschriftenabos
Muss ich ein Probeabo kündigen?
Ein Probeabo müssen Sie nur dann kündigen, wenn Sie es bestellt haben und klar definiert wurde, dass Sie nach Ende des Probeabos automatisch ein Abonnement abschliessen. Wenn Sie unaufgefordert ein Probeabo erhalten entsteht ohne Ihre Zustimmung kein Vertrag.
Kann ich eine Zeitschrift per E-Mail kündigen?
Grundsätzlich ist dies möglich (kann aber vom Anbieter nicht akzeptiert werden). Wir empfehlen in jedem Fall eine eingeschriebene Kündigung, damit ersparen Sie sich häufig Ärger und mit unserem Service können Sie diese ganz einfach online erstellen. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel zur Kündigung per E-Mail.
Kann ich während der Vertragslaufzeit kündigen?
Üblicherweise laufen die Abonnements jeweils für ein Jahr. Wer während dem Jahr kündigt, hat meistens keinen Anspruch auf den Restbetrag. Es empfiehlt sich in diesem Fall freundlich beim Anbieter nachzufragen.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Zeitungs-/Zeitschriftenabos?
In der Regel werden die Verträge für ein Jahr abgeschlossen. Während der Laufzeit variiert die Kündigungsfrist von Anbieter zu Anbieter. Meistens sind die Fristen jedoch sehr kurz.
Sind automatische Vertragsverlängerungen gültig?
In der Schweiz ist es üblich, dass eine Rechnung eine Offerte darstellt. Wird die Rechnung bezahlt, gilt die Offerte als angenommen. Dennoch sind auch automatische Vertragsverlängerungen gültig (wenn diese ausdrücklich z.B. in den Bedingungen definiert sind) und kommen häufig, vor allem von deutschen Verlagen, zum Einsatz. In allen Fällen empfehlen wir eine schriftliche Kündigung, damit Sie auf der sicheren Seite sind.