Haushaltsversicherung kündigen:
Die Haushaltsversicherung ist eine Kombination aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Es gibt verschiedene Gründe, eine solche zu kündigen. Meist sind dies veränderte Lebensumstände oder günstigere Angebote der Konkurrenz. Eine Kündigung ist einfach – vor allem, wenn Sie das nebenstehende Formular benutzen. Die Vorlage eignet sich für alle Versicherungsunternehmen und das Bearbeiten dauert nicht länger als zwei Minuten. Ausfüllen, ausdrucken, abschicken und fertig!
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Haushaltsversicherung finden Sie unten aufgelistet.
Allgemeine Fragen zur Kündigung der Haushaltsversicherung
Wann kann ich die Haushaltsversicherung kündigen?
Wenn Sie eine Versicherung abschliessen, ist der Versicherer verpflichtet Sie über die Kündigungsmodalitäten aufzuklären. Diese finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die meisten Versicherungen können Sie drei Monate vor Ablauf Vertragslaufzeit kündigen. Schauen Sie am besten in Ihrer Police nach, da die Fristen in Einzelfällen auch individuell ausgestaltet sein können. So gibt es beispielsweise auch bei mehrjähriger Vertragslaufzeit eine Klausel, die die Kündigung jährlich erlaubt. Bei Unsicherheiten sollten Sie den Vertrag sowie die AVB genau durchlesen und Ihre Versicherung kontaktieren.
Kann ich auch während der Vertragslaufzeit kündigen?
Sie können Ihre Haushaltsversicherung kündigen, wenn sich etwas von Seiten der Versicherung ändert oder ein Schadensfall eintritt. Ersteres ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Haushaltsversicherung die Prämie erhöht. Eine Steigerung muss die Versicherung ca. 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilen. Sie haben ab Erhalt der Information Zeit, den Vertrag zu kündigen. Reagieren Sie nicht, läuft der Vertrag automatisch weiter und Sie zahlen eine erhöhte Prämie. Hier sollten Sie beachten, dass eine Prämienerhöhung aufgrund Ihrer veränderten Situation (z.B. Kauf eines Klaviers) nicht zu einer ausserordentlichen Kündigung berechtigt.
Ein weiterer Grund für eine Kündigung ist der Eintritt eines Schadensfalls. Wenn Sie beispielsweise einen Wasserschaden haben und mit dem Bürokratieaufwand der Versicherung nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb von 14 Tagen kündigen, nachdem die Kostenübernahme bei Ihnen eingegangen ist.
Auch ein Verstoss gegen die Informationspflicht nach Art. 3 VVG ist ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung.
Was passiert, wenn ich zu spät kündige?
Wenn Ihre Kündigung nicht zu den angegebenen Fristen bei der Versicherung eintrifft, sind Sie leider dazu verpflichtet die Versicherung weiter zu zahlen. Umso wichtiger ist es also, dass Sie Ihre Kündigung fristgerecht versenden! Bitte beachten Sie, dass nicht das Versanddatum, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung zählt. Lieber mit ausreichend Luft absenden, fünf Tage vor Ablauf der Frist ist empfehlenswert.
Kann die Kündigung auch mündlich erfolgen?
Nein, Sie müssen schriftlich kündigen. Am besten schicken Sie ein Einschreiben mit Rückantwort. So können Sie im Ernstfall beweisen, dass Sie innerhalb der angegebenen Fristen reagiert haben und es kann nichts mehr schiefgehen.
Kann ich kündigen, wenn ich umziehe oder mit meinem Partner zusammenziehe?
Ein Umzug ist kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung. Sie können Ihre Möbel ja mitnehmen. Wollen Sie zusätzliche Gegenstände versichern, kann es sein, dass sich Ihre Beiträge erhöhen. Teilen Sie der Versicherung unbedingt mit, dass sich Ihre Adresse geändert hat. Sonst verpassen Sie im schlimmsten Fall Änderungen im Bezug auf Fristen oder Beitragserhöhungen.
Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen oder heiraten, gibt es u.U. eine Kulanzregelung der Versicherung. Für die Haushaltsversicherung gilt in dem Fall, dass diese mit der Ihres Partners zusammengelegt werden kann. Hier einigen sich die Versicherungsunternehmen intern. Am besten Sie rufen bei der Versicherung an und teilen die neuen Lebensumstände mit. Lassen Sie sich die Abmachungen schriftlich zusenden, damit Sie wissen, wie das Verfahren genau abläuft.