Kündigungsschreiben für Unfallversicherung kostenlos erstellen

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Ihre Kündigung wird als PDF generiert. Sie ist perfekt als Brief geeignet (auch mit Brieffenster).
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Unfallversicherung kündigen

Hier können Sie eine Kündigung für Ihre Unfallversicherung erstellen. Beachten Sie, dass die Unfallversicherung sehr wichtig ist, wenn Sie z.B. weniger als 80% arbeiten oder selbstständig sind. Wichtig ist, dass Sie die Kündigung rechtzeitig losschicken. Bei einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung (ohne Leistungsveränderung) haben Sie meistens einen Grund für eine Sonderkündigung und können innerhalb von 14 Tagen die Police kündigen. Diese Vorlage eignet sich für alle Versicherungsunternehmen. Der Vorgang sollte nicht länger als zwei Minuten Ihrer Zeit beanspruchen.

Kündigung Beispiel Unfallversicherung
Beispiel der fertigen Kündigung:

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Allgemeine Fragen zur Kündigung der Unfallversicherung

Wann ist eine Unfallversicherung überflüssig, wann sinnvoll?

Eine Unfallversicherung ist nicht immer nötig. Nur Selbstständige oder Menschen, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, brauchen eine private Unfallversicherung. Letztere sind lediglich auf dem Weg zur Arbeit und während des Arbeitseinsatzes versichert. Wer selbstständig ist, hat gar keinen gesetzlichen Unfallschutz und sollte sich entsprechend privat absichern.

Wenn Sie fest angestellt sind, bezahlt der Arbeitgeber die Unfallversicherung für Sie mit. Hier handelt es sich um die Obligatorische Unfallversicherung (UVG). In diesem Fall ist eine zusätzliche Versicherung nur bedingt nötig. So zum Beispiel, wenn Sie eine Extremsportart betreiben. Die Krankenkasse deckt bei einem Unfall nur Heilungskosten ab. Sachschäden, Franchise und Selbsterhalt werden nicht übernommen. Ebenso gibt es weder Taggeld noch Rente. Hier ist eine entsprechende Versicherung ratsam. Jedoch sind Beiträge für Risikosportarten teilweise exorbitant hoch. Am besten lassen Sie sich hier von einem Profi beraten. Vergleichen lohnt sich!

Wenn Sie feststellen, dass Sie überversichert sind oder eine zu hohe Prämie zahlen, können Sie die Unfallversicherung kündigen. Hierzu kommt zunächst eine ordentliche Kündigung in Frage.

Wann kann ich die Versicherung ordentlich kündigen?

Eine Kündigung im Regelfall liegt vor, wenn Sie innerhalb der angegebene Fristen kündigen. Diese finden Sie in Ihrer Versicherungspolice oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Im Regelfall müssen Sie drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres ein Kündigungsschreiben abschicken. Hier gibt es jedoch Unterschiede, je nach Art des Vertrages.

  • Einjahresvertrag: Kündigung ist nur möglich, wenn Sie bereits ein Jahr versichert sind.
  • Dreijahresvertrag (oder länger): Die Kündigung ist erst nach Ablauf der Versicherungsjahre möglich. Nach Ablauf dieser Zeit kann jährlich gekündigt werden. Manche Policen enthalten eine Klausel, die zur jährlichen Kündigung berechtigen. Checken Sie Ihre Unterlagen, ob eine solche Regelung dort enthalten ist.

Denken Sie daran, die Kündigung rechtzeitig und schriftlich einzuschicken. Unser Formular hilft Ihnen dabei. Schnell, einfach und kostenlos.

Wann kann ich ausserordentlich kündigen?

Tritt ein Schaden ein oder wird die Prämie erhöht, können Sie bereits vor Ablauf der regulären Fristen kündigen. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Kostenübernahme (beim Schadensfall) oder ein Monat vor Einsetzen der Beitragserhöhung geschehen. Bitte beachten Sie, dass es bei der Kündigung im Schadensfall während des ersten Versicherungsjahrs einen Sonderfall gibt. In der Regel müssen Sie trotz Schaden und Kündigung die Beiträge bis zum Ablauf des Jahres weiter bezahlen.

Eine weitere Möglichkeit, eine Unfallversicherung ausserordentlich zu kündigen, ist der Widerruf. Hier ist eine Kündigung jedoch nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss des Vertrages möglich. Lassen Sie diesen Zeitraum verstreichen, sind Sie an den Vertrag und somit an die regulären Fristen gebunden.

Auch ein Verstoss gegen die Informationspflicht nach Art. 3 VVG ist ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung.

Muss ich die Kündigung schriftlich einreichen?

Eine Versicherung sollte immer schriftlich gekündigt werden. Dies sollte per Einschreiben geschehen. Empfehlenswert ist ein Einschreiben mit Rückschein. Diesen muss das Versicherungsunternehmen nach Erhalt unterschreiben und Sie haben somit einen Nachweis im Streitfall.

Was passiert, wenn ich zu spät kündige?

Verpassen Sie die Kündigungsfrist oder senden Sie den Brief zu spät ab, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Es handelt sich in diesem Fall um stillschweigendes Einvernehmen.

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