Einsprache erheben und Akteneinsicht erhalten
Erstellen Sie in wenigen Minuten eine Einsprache gegen Ihren Strafbefehl, damit entweder Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung Akteneinsicht erhalten.
Die Erstellung des Schreibens ist kostenlos und sollte nur wenige Minuten dauern. Ihre Daten werden im Anschluss bei uns wieder gelöscht.
Fragen zur Einsprache gegen einen Strafbefehl
Wie lange habe ich Zeit um die Einsprache einzureichen?
Es gilt eine Frist von 10 Tagen nach Zustellung des Strafbefehls. Falls die Frist auf ein Wochenende fällt, so endet Sie am darauf folgenden Werktag.
Sollten Sie die Frist verpassen, so wird der Entscheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Muss ich die Einsprache begründen?
Sollten Sie die beschuldigte Person sein, so muss die Einsprache nicht begründet werden. Wir raten grundsätzlich dazu, für eine Begründung einen Anwalt bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung beizuziehen.
Wie kann ich die Einsprache wieder zurückziehen?
Verwenden Sie gerne unsere Vorlage um Ihre Einsprache wieder zurückzuziehen.