Viele Kantonte in der Schweiz haben nach wie vor Kündigungstermine. Dies bedeutet, dass Kündigungen von Mietverträgen nur auf diese Termine gelten, wenn vertraglich nicht anders festgelegt. Wir haben daher die Kündigungstermine aufgelistet und beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Übersicht der ortsüblichen Kündigungstertmine:
Kanton / Region | Ortsübliche Kündigungstermine |
---|---|
Aargau | 31. März, 30. Juni, 30. September |
Appenzell Innerrhoden | Jedes Monatsende, ausser Dezember |
Appenzell Ausserrhoden | Jedes Monatsende, ausser Dezember |
Basel Land | Jedes Monatsende, ausser Dezember |
Basel Stadt | Jedes Monatsende, ausser Dezember |
Bern (Stadt und Umgebung) | 30. April, 31. Oktober |
Bern Gemeinden ausserhalb | Jedes Monatsende, ausser Dezember |
Freiburg | 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember |
Genf | Keine Kündigungstermine |
Glarus | Jedes Monatsende |
Graubünden | 31. März, 30. September, (30. Juni je nach Gemeinde) |
Jura | 31. März, 30. Juni, 30. September |
Luzern | Keine Kündigungstermine |
Neuenburg | 31. März, 30. Juni, 30. September |
Nidwalden | 31. März, 30. Juni, 30. September |
Obwalden | 31. März, 30. Juni, 30. September |
Schaffhausen | Jedes Monatsende, ausser Dezember |
Schwyz | Jedes Monatsende, ausser Dezember |
Solothurn | 31. März, 30. September |
Bezirk Olten-Gösgen | 31. März, 30. Juni, 30. September |
St. Gallen | Jedes Monatsende, ausser Dezember |
Tessin | Sehr unterschiedlich nach Gemeinden |
Thurgau | Sehr unterschiedlich nach Gemeinden |
Uri | Jedes Monatsende, ausser Dezember |
Waadt | 1. April (nicht in allen Gemeinden), 1. Juli, 1. Oktober |
Wallis | Keine ortsüblichen Kündigungstermine |
Zug | 31. März, 30. Juni, 30. September |
Zürich Stadt & Kanton | 31. März, 30. September |
Zürich Bezirke | 31. März, 30. Juni, 30. September |
Wann gelten die ortsüblichen Kündigungstermine?
Sollten im Mietvertrag Kündigungstermine festgelegt sein, so gelten diese. Auch bei Formulierungen wie z.B. “Die Kündigung ist möglich auf jedes Monatsende” kommen die ortsüblichen Kündigungstermine nicht zum Einsatz. Nur wenn keine Termine im Vertrag vereinbart wurden, gelten die Ortsüblichen.
Haben Kündigungstermine Einfluss auf die Kündigungsfrist?
Kündigungstermine und Kündigungsfristen sind zwei verschiedene Dinge. Die Frist gilt nur als Zeitspanne, vor der ein Vermieter (oder auch der Mieter) informiert werden muss. Der Kündigungstermin ist der Stichtag, auf den der Vertrag gekündigt werden kann.
Kann ich trotz Kündigungstermin und Kündigungsfrist den Vertrag frühzeitig beenden?
Dies ist möglich, wenn ein Nachmieter vorgeschlagen wird. Der Nachmieter muss allerdings:
- Die gleichen Mietbedingungen übernehmen
- Solvent genug sein, den Mietzins zu bezahlen
- “Zumutbar” sein
Zumutbar ist ein Nachmieter z.B. nicht, wenn von einem Single-Haushalt eine Grossfamilie als Nachmieter vorgeschlagen wird. Der Vermieter hat ausserdem 30 Tage Zeit, den Nachmieter zu überprüfen.
Erfahren Sie mehr zur vorzeitigen Kündigung.
Bei der Schlichtungsbehörde die genauen Termine erfragen
Die obige Tabelle wurde nach bestmöglicher Recherche zusammengestellt. Dennoch geben wir für diese Termine keine Garantie und empfehlen den Kontakt zur Schlichtungsbehörde. Beim Mieterverband lässt sich sehr einfach die zuständige Behörde für jede Postleitzahl finden.