- Das 3-Säulen-Vorsorgesystem der Schweiz im Überblick
- Alles zu den Maximalbeiträgen der Säule 3a
- Die Säule 3 des Schweizer Vorsorgesystems im Detail
- Wer ist für die Säule 3 einzahlungsberechtigt?
- Diese steuerlichen Vorteile sollten Sie nicht ungenutzt lassen!
- Säule 3a: Mögliche Produkte für die gebundene Vorsorge
- Wann kann ich die Säule 3a kündigen bzw. auflösen?
- Fachliche Beratung oder Altersvorsorge in Eigenregie?
Wie sieht Ihr Plan für die Altersvorsorge in Säule 3a des schweizer Vorsorgesystems aus? Investieren Sie heute schon in die Zeit nach Ihrem Arbeitsleben? Wer nach seiner Pensionierung sorgenfrei und gut abgesichert sein möchte, sollte seine finanzielle Situation realistisch einschätzen und rechtzeitig optimieren. Gemeinsam mit dem Staat können Sie viel für Ihre lückenlose Absicherung tun. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die private Vorsorge, steuerliche Möglichkeiten und das 3-Säulen-Vorsorgemodell. Sie erhalten so das nötige Basiswissen, um die Kompetenz Ihres Beraters und die angebotenen Massnahmen einschätzen zu können.
Das 3-Säulen-Vorsorgesystem der Schweiz im Überblick
Um nach der Pensionierung bestmöglich abgesichert zu sein, benötigen Sie einen Plan mit System. Diesen bietet das Schweizer 3 Säulen-Vorsorgesystem:
- Säule 1 — staatliche Vorsorge
- Säule 2 — berufliche Vorsorge
- Säule 3 — private Vorsorge
Dabei ergänzen sich die Massnahmen innerhalb der Säulen und bauen aufeinander auf.
Säule 1: Existenzsicherung
Die staatliche Vorsorge der Säule 1 dient Ihrer Existenzsicherung im Alter und bei Invalidität. Im Todesfall sorgen die Leistungen der Säule 1 zudem für die Hinterbliebenen. Zusätzlich bieten Ergänzungsleistungen (EL) Schutz bei Lohnausfall durch Zivildienst, Militärdienst, Zivilschutzdienst oder Mutterschaft nach der Erwerbsersatzordnung (EO).
Um die Existenzsicherung für jeden zu gewährleisten, ist die Säule 1 obligatorisch für alle in der Schweiz lebenden berufstätigen Personen.
Säule 2: Sicherung eines angemessenen Lebensstandards
Hier liegt der Fokus auf den betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten. Ziel der Säule 2 bzw. Pensionskasse ist es, Ihren Lebensstandard in angemessener Weise zu erhalten. Zusammen mit den Leistungen der Säule 1 sollen so rund 60 % bis 70 % des bisherigen Erwerbseinkommens gedeckt werden. Darüber hinaus bestehende Vorsorgelücken sind zusätzlich durch die privaten Massnahmen in Säule 3 zu decken.
Die betriebliche Vorsorge ist obligatorisch für alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen von mindestens CHF 21’150 in 2018 und CHF 21’330 in 2019. Selbstständigerwerbende können freiwillig in ihre berufliche Vorsorge der Säule 2 investieren.
Säule 3: Schliessen von Vorsorgelücken
Mit Leistungen in die Säulen 1 und 2 erreichen Sie eine Basisabsicherung von 60-70 % Ihres bisherigen Einkommens. Dieses Niveau reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die Differenz zu Ihrem bisherigen Salär erfordert Eigeninitiative. Gestaltungsspielraum dazu bietet Ihnen die Säule 3 des Vorsorgesystems, die private Vorsorge.
Sie teilt sich in zwei Varianten auf:
- 3a: gebundene Vorsorge
- 3b: freie Vorsorge
Bei der gebundenen Vorsorge können Sie zwischen ausgewählten Anlageprodukten wählen. Diese bieten Ihnen die Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen und zugleich steuerliche Vorteile zu realisieren. Dazu gehören beispielsweise Vorsorgekonten bei Banken und Vorsorgefonds von Versicherungen. Welche Angebote Ihnen zur Verfügung stehen und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie nachfolgend unter „Säule 3a: mögliche Produkte für die gebundene Vorsorge“.
Die „freie Vorsorge“ der Säule 3b bietet Ihnen die Freiheit, beliebig ein oder mehrere Vorsorgeangebote zu wählen, zu staffeln, zu kündigen oder zu kombinieren. Dazu gehören beispielsweise Kapitallebensversicherungen Rentenversicherungen oder Obligationen. Steuerliche Vorteile sind hier jedoch nur reduziert vorgesehen.
Alles zu den Maximalbeiträgen der Säule 3a
Maximalbeträge der Säule 3a in der Übersicht
Die Maximalbeträge für Angestellte oder Selbstständige ändern sich immer wieder.
Für das Jahr 2020 dürfen Angestellte bis zu CHF 6’826 in die Säule 3a einbezahlen. 2021 werden es dann CHF 6’883 sein. Selbstständige dürfen 2020 bis zu CHF 34’128 einzahlen, 2021 dann bis zu CHF 34,416.
Übersicht der letzten Jahre:
Jahr | Maximalbetrag für Angestellte und Selbstständige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind | AHV-pflichtige Personen ohne Anschluss an eine Pensionskasse (20 % des Nettoerwerbseinkommens) |
2015 | CHF 6’768 | CHF 33’840 |
2016 | CHF 6’768 | CHF 33’840 |
2017 | CHF 6’768 | CHF 33’840 |
2018 | CHF 6’768 | CHF 33’840 |
2019 | CHF 6’826 | CHF 34’128 |
2020 | CHF 6’826 | CHF 34’128 |
2021 | CHF 6‘883 | CHF 34‘416 |
2022 | CHF 6’883 | CHF 34’416 |
Kann ich mehr als den Maximalbeitrag einzahlen?
Die Säule 3a kann vom Gesetzgeber aus nur bis zum jeweiligen Maximalbetrag (siehe Tabelle) bespart werden. Diese Beträge können nicht zurückgefordert werden.
Wer bewusst oder unbewusst zu viel Geld eingezahlt hat, muss diesen Anteil zurückfordern, darauf weisen ihn die Steuerbehörden hin. Er hat keine Wahlmöglichkeit.
Der konkrete Ablauf sieht wie folgt aus:
- Nach der Einzahlung erhalten Sie am Jahresende eine Einzahlungsbescheinigung der Bankstiftung bzw. der Versorgungseinrichtung. Diese Bescheinigung weist die tatsächlich geleistete Jahressumme aus und dient der Rückforderung von Steuern.
- Nachdem die Bescheinigung mit der Steuererklärung eingereicht wurde, prüft die zuständige Steuerverwaltung Einzahlung und Maximalbetrag.
- Zu viel eingezahlte Beträge werden als freie Sparleistungen dem steuerbaren Vermögen inkl. Zinsen zugerechnet und veranlagt.
- Über die geleisteten Beträge erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie für die Rückforderung bei der kontoführenden Bank oder Versicherung verwenden. Die Rückforderung ist dabei keine freiwillige Aktivität, sondern eine Verpflichtung des Einzahlenden.
- Bei Versicherungspolicen wird nicht der komplette zu viel bezahlte Beitrag zurückerstattet, sondern lediglich der Sparanteil. Zum Zeitpunkt der Besteuerung gilt der Risikoanteil bereits als verbraucht.
- Die Rückforderung und Berichtigung des Säule 3a-Kontos kontrolliert die Steuerverwaltung im Rahmen der nächsten Steuererklärung.
Die Säule 3 des Schweizer Vorsorgesystems im Detail
Wer frühzeitig mit den Leistungen zur Säule 3 startet, kann steuerliche Vorteile und Zinseszinseffekte nutzen. Mit einem strukturierten Vorsorgeplan können Sie der Zeit nach dem Arbeitsleben entspannt entgegensehen. Dazu bietet das Vorsorgesystem in Säule 3 folgende Möglichkeiten:
Gebundene Vorsorge (Säule 3a):
In Säule 3a können Sie Beiträge zur privaten Vorsorge leisten und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Dafür sind Sie an Zweck und Laufzeit des Anlageproduktes gebunden. Daher die Bezeichnung „gebundene Vorsorge“.
Für Ihr individuelles Vorsorgekonzept stehen ausgewählte Produkte von Banken und Versicherungen bereit. Diese sind entsprechend zertifiziert und zweckgebunden. Nach Ihrem persönlichen Geschmack können Sie Mittel bis zu einem jährlich festgelegten Maximalbetrag anlegen. Jedoch dürfen Sie während der Laufzeit weder frei darüber verfügen noch Ihre Einzahlungen kurzzeitig entnehmen und sie später erneut einbringen.
Ihre konsequente Bereitschaft zur gebundenen Vorsorge belohnt der Staat mit attraktiven Steuervorteilen. Dadurch können Sie die Beiträge bis zum Maximalbetrag komplett von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Freie Vorsorge (Säule 3b):
Falls Sie die Möglichkeiten der Säule 3a bereits ausgeschöpft haben, steht Ihnen die Säule 3b noch zur Verfügung. Die sogenannte „Freie Vorsorge“ hat zum Ziel, weiterhin bestehende Vorsorgelücken zu schliessen oder zumindest zu minimieren. Auch wer flexibel bleiben und Anlageprodukte nutzen möchte, die nicht den Regularien der gebundenen Vorsorge entsprechen, wählt die freie Vorsorge.
In die Säule 3b können Sie unbegrenzt einzahlen. Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Angeboten und variablen Laufzeiten. Wenn Ihnen ein Produkt nicht mehr zusagt, können Sie es — entsprechend den vertraglichen Möglichkeiten — kündigen und wechseln. Auch die Kombination verschiedener Angebote ist in der freien Vorsorge möglich.
Wer ist für die Säule 3 einzahlungsberechtigt?
Die Private Vorsorge des Schweizer Vorsorgesystems ist ein Angebot auf freiwilliger Basis. Sie nutzen damit die staatlich geförderte Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen. Gleichzeitig können Sie sich optimal gegen Risiken wie beispielsweise Invalidität absichern.
Einzahlen darf in die Säulen 3a und 3b jeder, der in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat. Daneben dürfen Arbeitssuchende, die ein Taggeldeinkommen nachweisen können, ebenfalls private Vorsorge in der Säule 3 betreiben. Auch IV-Bezüger mit Resterwerbsfähigkeit sowie Grenzgänger mit ausländischem Wohnsitz und Arbeitsplatz in der Schweiz gehören dazu.
Nicht einzahlungsberechtigt sind Personen ohne Einkommen. Dazu zählen auch Personen, die im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht im Betrieb des Ehepartners oder eingetragenen Partners helfend tätig sind. Werden jedoch für den unterstützenden Ehepartner oder eingetragenen Partner AHV/IV-Beiträge abgerechnet, wird dieser ebenfalls in Säule 3 einzahlungsberechtigt.
Personen, die über das Renteneintrittsalter hinaus erwerbstätig sind, bleiben innerhalb folgender Altersgrenzen (2018/2019) einzahlungsberechtigt:
- Frauen bis zum vollendeten 69. Lebensjahr
- Männer bis zum vollendeten 70. Lebensjahr
Da die Zuführungen zur Säule 3 freiwillige Eigenleistungen darstellen, besteht keine Verpflichtung dazu. Wer die Chancen erkannt hat und nutzen möchte, kann dies in Säule 3a bis zum steuerlich begünstigten Höchstbetrag tun. Dieser wird jährlich festgelegt und richtet sich nach der Zugehörigkeit zu einer Pensionskasse. Weitere Einzahlungen dürfen Sie nur in Angebote der Säule 3b leisten.
Diese steuerlichen Vorteile sollten Sie nicht ungenutzt lassen!
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf einem Zusammenspiel zwischen Staat, Arbeitgebern und Versicherten. Wer sich dabei auch privat engagiert, wird durch attraktive Steuervorteile belohnt.
Steuervorteile für Einzahlungen und Zinsen
Ihre Leistungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) können Sie bis zum jährlichen Höchsteinzahlungsbetrag steuerlich geltend machen. Zusätzlich sind die auf Ihren Anlageprodukten der Säule 3a erzielten Zinsen und Wertsteigerungen bei Wertschriftenlösungen steuerfrei.
Um die Steuervorteile wahrzunehmen, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Anlageinstitutes über die geleisteten Beiträge und ein anerkanntes Anlageprodukt für die gebundene Vorsorge. Diese Einzahlungsbescheinigung wird Ihnen vom Produktgeber, d. h. Ihrer Bank oder Versicherung, automatisch zu Beginn des Folgejahres ausgestellt. Sie erhalten diese per Post.
Aktuell können Arbeitnehmer und Selbstständige, die einer Pensionskasse angehören, jährlich maximal CHF 6’768 (2018) in die Säule 3a einzahlen. Für das Jahr 2019 und 2020 gilt eine Grenze von: CHF 6’826.
Sofern Sie AHV-pflichtig sind und keiner Pensionskasse angehören, gilt in 2018 eine Zuführungsgrenze von 20 % des Nettoerwerbseinkommens von max. 33‘840. In 2019 und 2020 gilt ein Nettoerwerbseinkommen von höchstens CHF 34’128.
Besteuerung von Vorsorge- und Kapitalleistungen
Während der Laufzeit eines Produktes unterliegt das Vorsorgekapital nicht der Vermögenssteuer. Die Steuerpflicht beginnt, sobald Leistungen aus den Anlageprodukten gezahlt werden.
Dazu meldet die Bank oder Versicherung den Bezug an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Dies betrifft sowohl ordentliche Bezüge wie auch Vorbezüge. Die Steuerverwaltung beauftragt daraufhin das zuständige Steueramt mit dem Einzug der Forderung.
Steuervorteile durch gestaffelte Beziehungen
Wenn Sie mehrere Vorsorgeprodukte abschliessen, die im gleichen Jahr zur Auszahlung kommen, steigert das die Steuerprogression. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, das Vorsorgekapital auf verschiedene Verträge zu verteilen. Diese sollten in unterschiedlichen Jahren ausgezahlt werden, was Ihre Steuerprogression mindert.
Der Gesetzgeber setzt keine Begrenzungen für sogenannte „gestaffelten Beziehungen“ innerhalb der Säule 3a. Daher sollten Sie diese Freiheit nutzen und den Höchsteinzahlungsbetrag auf entsprechende Angebote aufteilen.
Bei der freien Vorsorge sind die steuerlichen Möglichkeiten etwas weniger eindeutig. Sie sind abhängig von dem gewählten Produkt, der Laufzeit, einer Kapitalisierung sowie Ihrer persönlichen Steuersituation. Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrer Bank oder Versicherung, Ihrem Steuerberater oder einer öffentlichen Beratungsstelle zur Altersvorsorge informieren.
Beispiele der Steuerersparnis durch die Säule 3a
Was ein Versicherter durch seine Beiträge in die Säule 3a sparen kann, lässt sich sehr einfach aufzeigen.
Beispiel 1: Ledig, angestellt, 80’000 CHF Jahreseinkommen
Nehmen wir an, Sie wohnen im Kanton Zürich, sind lediger Angestellter, reformiert und haben keine unterhaltsberechtigten Kinder. Dabei haben Sie 80’000 CHF pro Jahr an steuerbarem Einkommen. Dann sieht die Beispielrechnung so aus:
steuerbares Einkommen p. a. 80’000 CHF
Maximaleinzahlung Säule 3a 6’826 CHF
= Steuerersparnis p. a. 1‘447 CHF
Beispiel 2: Verheiratet, Kinder, 100’000 CHF Jahreseinkommen
Sie sind verheiratet, haben 2 unterhaltspflichtige Kinder, wohnen mit Ihrer Familie im Kanton Zürich, arbeiten als Angestellter für 80’000 CHF pro Jahr. Ihre Frau verdient zusätzlich 20’000 CHF p. a. Sie sind beide katholisch.
Dann sieht die Steuerersparnis so aus:
steuerbares Einkommen gesamt p. a. 100’000 CHF
Maximaleinzahlung Säule 3a 6’826 CHF
= Steuerersparnis p. a. 932 CHF
Säule 3a: Mögliche Produkte für die gebundene Vorsorge
In Säule 3 können Sie in der Kapitalaufbauphase zwischen Bank- und Versicherungsprodukten wählen. Dabei sind für die gebundene Vorsorge ausschliesslich geprüfte und zugelassene Produkte einsetzbar. Nur Leistungen auf solche Produkte können Sie auch steuerlich geltend machen.
Versicherungsprodukte bieten neben dem Aufbau des Vorsorgekapitals zusätzlichen Schutz gegen bestimmte Risiken. Dazu gehört beispielsweise die Absicherung bei Invalidität, Tod oder Erwerbsunfähigkeit.
Produkte im Bankbereich haben ebenfalls die Ansparung des Alterskapitals im Fokus. Sie bieten jedoch in der Regel keinen oder nur reduzierten Schutz gegen weitere Risiken.
Versicherungsprodukt: Vorsorgepolice 3a
So umfassend wie es der Name erahnen lässt, ist auch die Bandbreite der Vorsorgepolice 3a. Sie ermöglicht den Aufbau eines Vorsorgekapitals mit festem Zinssatz.
Dazu gehören diese Leistungen:
Überschüsse der Versicherungsgesellschaft aus diesem Produkt erhalten Sie zur Aufstockung des Vorsorgeguthabens. So belohnt der Versicherer eine engagierte private Vorsorge und unterstützt das schnelle Wachstum Ihres Vorsorgekapitals.
Bei Invalidität erhalten Sie die vereinbarten Leistungen meist als monatliche Raten.
Bei Tod des Versicherungsnehmers können die Hinterbliebenen über die vertraglich vereinbarten Leistungen verfügen.
Bei eingetretener Erwerbsunfähigkeit haben Sie zudem die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Befreiung von der Prämienzahlung zu nutzen. Dies schafft im Notfall Sicherheit und hält Ihnen den Rücken frei.
Versicherungsprodukt: fondsgebundene Vorsorgepolice 3a
Bei diesem Produkt wird das Vorsorgekapital in Wertpapiere, wie Aktien oder Obligationen, angelegt. Um das Risiko zu senken, beinhaltet es zugleich einen Risikoschutz. Aus demselben Grund darf der Aktienanteil in der fondsgebundenen Vorsorgepolice 3a 50 % nicht übersteigen. Diese Grenze basiert auf den Regularien der „Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge“.
Bei der fondsgebundenen Vorsorgepolice erhalten Sie die Fondsanteile in Form einer Kapitalisierung einmalig ausbezahlt. Voraussetzung ist ein vertragskonformer Verlauf bis zum Ende der Laufzeit. Falls Sie das Kapital früher benötigen, können Sie unter Umständen den Vorabbezug beantragen.
Dazu sieht der Gesetzgeber jedoch nur wenige festgelegte Gründe vor, die einen Vorabbezug rechtfertigen. Solche Gründe sind beispielsweise: Auswanderung, Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie oder eine Existenzgründung.
Auch hier kann im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeit eine befristete Aussetzung der Prämienzahlungen vereinbart werden.
Bankprodukt: Vorsorgekonto
Das Produkt bietet die Anlage der Vorsorgebeiträge bei festem Zinssatz. Dieser ist meist höher als bei den klassischen Sparprodukten einer Bank. Da der Fokus auf der Verzinsung liegt, können Sie die Angebote zu Vorsorgekonten unterschiedlicher Kreditinstitute regelmässig vergleichen und — innerhalb der vertraglichen Bedingungen — zu einem anderen Anbieter wechseln. Das Vorsorgekonto ist daher vor allem für einen kurzen Anlagehorizont geeignet.
Ihre Leistungen können Sie in Höhe und Zeitpunkt bis zum maximal steuerlich absetzbaren Vorsorgebeitrag frei bestimmen. Wer statt monatlicher Einzahlung den kompletten Betrag zu Beginn des Jahres leistet, nutzt gleich mehrere Vorteile: Er braucht nicht mehr an fällige Überweisungstermine zu denken und kann fast nebenbei vom Zinseszinseffekt profitieren.
Bei finanziellen Engpässen besteht ausserdem die Möglichkeit einer Beitragsaussetzung. Absicherung gegen weitere Risiken besteht jedoch nicht.
Das Vorsorgekonto bieten Schweizer Banken bzw. Bankstiftungen an.
Bankprodukt: Wertschriftenvorsorge (Vorsorgefonds)
Anders als das Vorsorgekonto beinhaltet die Wertschriftenvorsorge auch Wertpapiere und kann zudem nicht an ein anderes Kreditinstitut übertragen werden. Sie hat einen mittel- bis langfristigen Anlagezeitraum, sodass der Vorsorgende ca. 5-15 Jahre lang seine Sparleistungen nicht nutzen kann.
Eine Verzinsung ist nicht garantiert. Den Schutz gegen Risiken wie Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit beinhaltet das Angebot ebenfalls nicht.
Auch bei der Wertschriftenvorsorge gilt die „Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge“, die den Wertpapieranteil zur Risikoreduzierung auf 50 % begrenzt. Unter Wertpapieren sind dabei Aktien, Fonds und Obligationen zu verstehen.
Bankprodukt: kapitalgeschützte strukturierte Vorsorgeprodukte
Zu den Angeboten, die eine relativ kurzfristige Laufzeit haben, gehören auch die sogenannten kapitalgeschützten strukturierten Vorsorgeprodukte. Sie bieten eine garantierte Rückzahlung von 100 % zuzüglich eines Mindestzinses bei max. 5-jähriger Laufzeit.
Kapitalgeschützte strukturierte Vorsorgeprodukte bestehen aus der Kombination einer Obligation als Basiswert und einem Derivat. Die Obligation kann dabei beispielsweise ein Darlehen oder eine Anleihe sein. Sie können Ihr gesamtes Vorsorgekapital oder nur einen Teil davon in diesem Produkt anlegen.
Während der Laufzeit haben Sie die Wahl, das Produkt mit niedrigerem Rücknahmepreis zu beenden. Stattdessen können Sie dann in ein Vorsorgekonto oder in ein anderes Produkt investieren.
Nach Ablauf der Laufzeit steht Ihnen Ihr komplettes Vorsorgekapital plus Zinsen zu.
Wann kann ich die Säule 3a kündigen bzw. auflösen?
Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge, daher können Sie diese nur bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe auflösen.
Tipp: Vorbezüge von Geldern aus der Säule 3 führen meist zur sofortigen Versteuerung. Was Sie dabei beachten müssen und welche Steuersätze in welchem Kanton gelten, sagt Ihnen Ihre Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.
Konkret führen das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, Art. 5und die Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge Nr. 96 des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV dazu aus:
1. Endgültiges Verlassen der Schweiz
Nach dem Freizügigkeitsgesetz kann das Guthaben aus der Säule 3 bar bezogen werden, wenn der Einzahler die Schweiz endgültig verlässt. Bedingung ist, dass er in keinem EU- oder EFTA-Land weiter pflichtversichert ist. Das gilt auch, wenn der Wohnsitz in einem Drittland, die Versicherungspflicht jedoch in einem EU-/EFTA-Land besteht.
Beides, also die endgültige Auswanderung und die Nichtversicherung, hat der Versicherte nachzuweisen.
Tipp: Da der Gesetzgeber keine Überweisung von Vorsorgeguthaben ins Ausland zulässt, muss das innerschweizerische Konto weiterhin bestehen. Dennoch sollte die Abwicklung erst dann vorgenommen werden, wenn Sie bereits Ihren Wohnsitz im Ausland rechtsgültig angemeldet und sich in der Schweiz abgemeldet haben. Grund hierfür ist die Besteuerung.
Bei der Auszahlung von Pensionskassenguthaben mit Wohnsitz in der Schweiz wird eine Kapitalauszahlungssteuer fällig. Diese kann nicht erhoben werden, wenn der Wohnsitz bereits ins Ausland verlegt wurde. Dann ist stattdessen Quellensteuer fällig, die häufig zurückgefordert werden kann. Besonders einfach ist das Verfahren, wenn das Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz hat.
2. Existenzgründung oder Wechsel der selbstständigen Tätigkeit
Macht sich der Einzahler selbstständig und unterliegt nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge, kann er die Säule 3 ebenfalls auflösen und sich auszahlen lassen. Das gilt auch bei Wechsel der selbstständigen Tätigkeit.
Vorsicht: Dabei ist jedoch zu beachten, dass Sie nur als Selbstständiger gelten, wenn Sie eine Personengesellschaft gründen. Bei einer Kapitalgesellschaft, beispielsweise einer GmbH, gelten Sie als Angestellter.
3. Austrittsleistung zu gering
Wenn die Austrittsleistung weniger als Ihre Jahreseinzahlung beträgt, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Barauszahlung.
4. Vorbezug vor Rentenalter
Wer das Erreichen der Altersgrenze nicht abwarten will, kann die Säule 3a-Gelder frühestens 5 Jahre früher in Anspruch nehmen Frauen ab 59 Jahren, Männer ab 60 Jahren. Vor allem gestaffelte 3a-Konten bieten sich dazu an. Sie können getrennt voneinander aufgelöst werden, so dass der Anspruchsberechtigte bereits vor dem Rentenalter dauerhaft versorgt ist. Siehe hierzu Absatz „Steuervorteile durch gestaffelte Beziehungen“.
5. Kauf Wohneigentum
Wer sich Wohneigentum anschafft und dies selbst bewohnt, kann zur Finanzierung die Säule 3 nutzen. Das gleiche gilt auch bei Rückzahlung bereits bestehender Darlehen für Wohneigentum.
6. Einkauf in Säule 2
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, sich in die Säule 2 einzukaufen. Dazu können Eigenmittel verwendet werden oder Mittel aus der Säule 3a. Das ist dann sinnvoll, wenn es Lücken im Ansparverhalten gab, beispielsweise während Zeiten von Arbeitslosigkeit, die es nachträglich zu füllen gilt.
7. Invalidität
Bezieht der Einzahler eine Invalidenrente, die vermindert oder aufgehoben wird, hat er ebenfalls Anspruch auf Barauszahlung der Säule 3a.
8. Anbieterwechsel
Bei vielen Bank-Produkten ist ein Anbieterwechsel während der Ansparphase möglich. Jedoch darf das Geld dann aus der Säule 3a entnommen werden, aber nicht auf einem Bankkonto zwischengeparkt sein. Es muss vielmehr sofort und komplett auf ein neues Säule 3-Konto transferiert werden.
Informieren Sie sich vorab detailliert über die Produktbedingungen. Anbieterwechsel sind bei Versicherungsprodukten nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Sind Sie als Anspruchsberechtigte verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist die Zustimmung des Ehepartners oder eingetragenen Partners notwendig. Verweigert die Person ihre Zustimmung oder kann diese aus anderen Gründen nicht beigebracht werden, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich an das Zivilgericht zu wenden.
Fachliche Beratung oder Altersvorsorge in Eigenregie?
Die Altersvorsorge ist ein wichtiges und komplexes Thema. Neben der Säule 3a gibt es viele weitere Möglichkeiten Steuern in durch die Altersvorsorge zu sparen.
Entscheidungen über Investitionen und Angebote haben weitreichende Folgen, die oft nicht oder nur mit Verlusten wieder umkehrbar zu machen sind. Produkte, Laufzeiten, gebundene und freie Vorsorge, steuerliche Vorteile, Höchstbeträge, Voraussetzungen — es gibt viel zu beachten bei Ihrem individuellen Vorsorgekonzept.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab über Publikationen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), von Banken, Versicherungen und Verbraucherzentralen zu informieren. In jedem Fall sollten Sie dann gut vorbereitet das Gespräch mit einem Berater Ihres Vertrauens suchen. Nur erfahrene Fachleute können Ihre persönliche Situation mit den Vor- und Nachteilen einzelner Angebote optimal verknüpfen.
Wichtig: Lassen Sie sich Zeit für eine Entscheidung. Beurteilen Sie Ihre Möglichkeiten im Anschluss an das Gespräch durchdacht und gut informiert.