Unterhaltspflichten für ehemalige Ehepartner oder Kinder

Unterhaltspflichten

Mit Unterhalt wird die Verpflichtung bezeichnet, vorübergehend für den Lebensunterhalt einer anderen Person aufzukommen. Das kann der ehemalige Ehepartner sein oder ein Kind. Unterhalt kann aus Zahlungen oder Sachleistungen bestehen, aber auch in Form von Betreuung, Erziehung und persönlicher Zuwendung geleistet werden. Hier erfahren Sie Wissenswertes zum Unterhaltsanspruch und was Sie tun können, wenn der Unterhalt ausbleibt.

Welche Unterhaltspflichten gibt es in der Schweiz?

Das Schweizer Recht sieht eine ganze Reihe an Unterhaltspflichten zwischen den Eheleuten vor. Diese beginnen nicht erst nach der Ehe, sondern bereits währenddessen. Funktioniert die Ehe dann nicht mehr, gibt es Unterhaltspflichten in der Trennungsphase, während der Scheidung und als nachehelicher Unterhalt. Dazu kommen Unterhaltspflichten für die Kinder der Eheleute, die Kinderalimente.

Unterhaltspflichten während einer funktionierenden Ehe

Unter Art. 163 ZGB heisst es: Die Ehegatten sorgen gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt der Familie.“

Darunter fallen diese Unterhaltspflichten:

  • Ordentlicher Unterhalt

Komponenten des ordentlichen Unterhalts sind Geldzahlungen, Leistungen im Haushalt, berufliche Mithilfe zugunsten des Ehegatten und Kinderbetreuung. Wobei der Lebensbedarf der Familie und weiterer unterstützungsbedürftiger Personen im gemeinsamen Haushalt den Umfang des Unterhalts bestimmt.

  • Betrag zur freien Verfügung

Das Schweizer Recht versucht, beide Eheleute fair und angemessen zu behandeln. Daher hat die Person, die den Haushalt besorgt, Kinder erzieht und im familiären Betrieb unterstützt, Anspruch auf Unterhalt (Art. 164 ZGB). Ehepartner müssen einen angemessenen Geldbetrag zur freien Verfügung bereitstellen.

  • Entschädigung für ausserordentlichen Beitrag

Um den zeitlichen, finanziellen oder sonstigen Einsatz besonders stark engagierter Ehepartner zu entlohnen, sieht das ZGB in Art. 165 eine angemessene Entschädigung vor. Damit wird einem besonderen Einsatz im familiären Betrieb oder einer übermässigen Leistung aus Einkommen und Vermögen Rechnung getragen.

Sind sich die Eheleute über Art und Umfang ihres jeweiligen Beitrags zum Unterhalt während der Ehe nicht einig, soll nach Art. 171 ZGB ein Eheberater hinzugezogen werden. Findet sich auch mit dessen Unterstützung keine gemeinsame Unterhaltsregelung, können beide oder ein Ehepartner das Eheschutzgericht anrufen.

Unterhalt während der Trennungsphase

Das Eheschutzgericht können die Eheleute einzeln oder gemeinsam auch dann anrufen, wenn sie sich während der Trennung uneins über die Unterhaltsregelung sind oder sich damit überfordert fühlen. Vorher ist jedoch vorgesehen, einen Mediator hinzuzuziehen, der bei der Ausarbeitung einer aussergerichtlichen Vereinbarung zur Unterhaltsregelung in der Trennungsphase hilft.

Unterhalt während der Scheidung

Die gegenseitige Unterhalts- und Unterstützungspflicht endet erst mit rechtswirksamer Scheidung. Daher besteht die in der Trennungsphase selbst erstellte oder durch das Eheschutzgericht erlassene Regelung während des Scheidungsverfahrens weiter. Kommt der unterhaltsverpflichtete Ehepartner dem nicht mehr nach oder lässt dieser eine notwendige Anpassung nicht zu, kann jeder Partner einen Antrag auf Erlass vorsorglicher Massnahmen stellen.

Wann ist man in der Schweiz nach Scheidung unterhaltspflichtig?

Die Unterhaltspflicht unter geschiedenen Ehegatten richtet sich in der Schweiz nach der Dauer der Ehe, Aufgabenaufteilung, Alter, Gesundheitszustand, Erwerbsaussichten und berufliche Ausbildung. Eine grosse Rolle spielt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, da das Existenzminimum der Beteiligten unangetastet bleiben muss.

Nachehelicher Unterhalt

Das Schweizer Recht sieht vor, dass geschiedene Ehepartner grundsätzlich selbst für den eigenen Unterhalt verantwortlich sind. Für den Fall, dass ein Ehepartner für seinen eigenen Unterhalt nach der Scheidung nicht aufkommen kann, gibt es den nachehelichen Unterhalt. Alles Wissenswerte dazu lesen Sie in unserem Artikel Nachehelicher Unterhalt für den Ehepartner in der Schweiz.

Wie wird die Unterhaltsrente berechnet?

Ob und wie hoch Unterhaltszahlungen ausfallen, entscheidet das Gericht. Massgeblich sind vor allem die finanziellen Verhältnisse beider Eheleute. Demgegenüber stehen die finanziellen Bedürfnisse. Dazu gehören u. a. die Kosten für Wohnen, Essen, Bekleidung und Fortbewegung.

Die Ehepartner können dazu eine gemeinsame Vereinbarung erarbeiten, die vom Gericht geprüft und genehmigt wird. Andernfalls entscheidet das Gericht ohne Konvention der Eheleute über den Unterhaltsanspruch.

Welche Unterhaltspflichten bestehen bei Kindern?

Unabhängig davon, ob nachehelicher Unterhalt zwischen den Geschiedenen vereinbart wird, sind Eltern jederzeit für ihre Kinder unterhaltspflichtig. Das gilt bis zur Volljährigkeit eines Kindes bzw. bis zur abgeschlossenen ersten Ausbildung.

Zahlungspflichtig ist derjenige Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt. Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, leistet seinen Beitrag am Unterhalt durch die Erziehung des Kindes und die persönliche Zuwendung. Die Höhe des Kindesunterhalts legt das Gericht fest, ohne in das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen einzugreifen.

Was passiert bei Vernachlässigung der Unterhaltspflichten?

Kommt der Unterhaltspflichtige seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der Unterhaltsberechtigte die Inkassohilfe des Kantons nutzen. Diese unentgeltliche Unterstützung muss jeder Kanton anbieten, um Kinderalimente einzufordern. Zudem bieten die Kantone Vorschüsse für Kinderalimente an.

Unter bestimmten Umständen kann gegen den säumigen Zahler beim zuständigen Zivilgericht eine Schuldneranweisung beantragt werden. Mithilfe dieser Schuldneranweisung wird der Unterhalt vom Lohn/Gehalt des Unterhaltsverpflichteten abgezogen und direkt an den Antragsteller überwiesen.

Bestehen bereits seit Längerem Rückstände der Unterhaltszahlungen, ist eine Betreibung möglich. Zuständig dafür ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Unterhaltsverpflichteten.

Bleibt dieser bei seiner Haltung und kommt der Zahlungspflicht dauerhaft nicht nach, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Fazit: Unterhaltspflichten sollten ernst genommen werden

Auch wenn in der Schweiz die Massgabe gilt, dass beide Ehepartner nach Scheidung für sich selbst zu sorgen haben, kann den besser verdienenden Partner für eine Übergangszeit die Unterhaltspflicht treffen. In jedem Fall verpflichtet zum Unterhalt ist der Elternteil, der nicht für die Erziehung und Lebenshaltung des Kindes sorgt. Bleibt ein Unterhaltsverpflichteter die Zahlungen schuldig, können Betreibung und Inkassomassnahmen der Kantone eingeleitet werden.

Die Höhe der Unterhaltszahlungen wird stets von einem Gericht entschieden, kann aber unter den Eheleuten ausgearbeitet und dem Gericht vorgeschlagen werden.