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Fragen zum Arbeitsvertrag auf Stundenlohn

Kann dieser Vertrag für alle Arbeitsverhältnisse mit stundenweiser Vergütung genutzt werden?

Der hier erstellte Arbeitsvertrag ist vorrangig für die Anstellung von Haushaltshilfen oder Reinigungspersonal im Stundenlohn erstellt worden, deren Arbeitslohn aus diesem Arbeitsverhältnis 21’330 CHF p. a. nicht übersteigt.

Arbeitnehmende müssen dabei bereits 18 Jahre alt sein oder es im gleichen Kalenderjahr der Anstellung werden. Der Vertrag darf für Arbeitnehmende bis zu deren ordentlichem gesetzlichem Rentenalter eingesetzt werden, bei Frauen bis 64 Jahre, bei Männern bis 65 Jahre. Für sonstige Arbeitsverhältnisse nutzen Sie bitte anderweitige Vertragsvorlagen.

Was ist der Unterschied beim Arbeitsvertrag zwischen Stundenlohn und Monatslohn?

Steht eine Haushaltshilfe oder eine Reinigungsfachkraft in einem Arbeitsverhältnis mit vereinbartem Stundenlohn, erhält sie eine fixe Entlohnung für jede geleistete Arbeitsstunde. Im vereinbarten Turnus, täglich, wöchentlich oder monatlich wird die Summe der Arbeitsstunden vergütet.

Bei monatlicher Entlohnung dagegen erhält der Arbeitnehmende jeden Monat eine Bezahlung in gleicher Höhe. Hier werden nicht die einzelnen Stunden abgerechnet, wobei die arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenzahl in diesem Zeitraum dennoch erbracht sein muss.

Wie hoch ist die Vergütung mit Stundenlohn?

In Normalarbeitsverträgen und der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) sind Mindestlöhne definiert:

  • Der Stundenlohn beträgt für eine ungelernte Hausangestellte mit weniger als 4-jähriger Berufserfahrung 18,90 CHF. 
  • Sind mehr als vier Jahre Erfahrung in der Hauswirtschaft vorhanden, steigt der Arbeitslohn auf 20,75 CHF. 
  • Eine Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung, die für die hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist, oder einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) erhält dagegen 22,85 CHF p. h. 
  • Wer ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) als Hauswirtschaftspraktiker oder Hauswirtschaftspraktikerin vorweisen kann oder eine zweijährige berufliche Grundbildung, die für die hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist, erhält 22,75 CHF an Stundenlohn.

Die Beträge werden vom Staatssekretariat für Wirtschaft regelmässig publiziert. Bitte informieren Sie sich jeweils aktuell.

Die Bezahlung erfolgt jeweils per Überweisung oder bar in der Regel zum selben Stichtag. Die Parteien können jedoch auch individuelle Regelung zu Zeitpunkt und Form der Entlohnung treffen. Dabei darf die Bezahlung nicht länger als zwei Monate nach Arbeitsleistung erfolgen. Dazu muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmenden eine schriftliche Lohnabrechnung übergeben.

Ist der Arbeitnehmende dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt und schränkt dies seine Leistungsfähigkeit ein, gelten die Mindestlöhne als Richtwerte. Die Entlohnung kann in diesem Fall angepasst werden. Dies muss in einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen, die sich auf die eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmenden bezieht.

Auch die Erbringung eines Teils des Lohns in Naturalien ist denkbar. So kann der Mitarbeiter einen Teil seiner Vergütung in Form von Kost und Logis erhalten. Diese Lohnbestandteile sind entsprechend der Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Artikel 11, zu bewerten. Der Rest der Entlohnung ist gesondert zu erbringen.

Welche Abzüge gibt es bei Entlohnung mit Stundenlohn?

An Abzügen haben Arbeitnehmende bei Verträgen mit stundenweiser Vergütung mit Sozialversicherungsbeiträgen zu rechnen sowie ggf. mit der Quellensteuer. Im Kanton Wallis fällt zudem ein Beitrag an die Familienausgleichskasse an, der in den übrigen Kantonen ausschliesslich von den Arbeitgebern getragen wird.

Um das Jobangebot lukrativer zu machen, können beide Parteien vereinbaren, dass der Arbeitgeber auch die Arbeitnehmerbeiträge übernimmt. Das beinhaltet die Beiträge für AHV/IV/EO und ALV und eine mögliche Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Ist Quellensteuer fällig, kann sich der Arbeitgeber auch bereit erklären, diese zu übernehmen. 

Wie muss ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen werden?

Der Arbeitsvertrag mit Stundenlohn wird zwischen dem Arbeitgeber und dem zukünftigen Mitarbeiter geschlossen. Der Abschluss kann dabei mündlich oder schriftlich erfolgen. Wir empfehlen die schriftliche Vereinbarung, zumal von einigen Regelungen nur in Schriftform abgewichen werden kann. Der Vertrag muss von beiden Parteien unterschrieben sein.

Wie viele Arbeitsstunden müssen geleistet werden?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der Festlegung von Arbeitszeit und Stundenanzahl auch bei einem Arbeitsvertrag mit stundenweiser Entlohnung frei, es sei denn, es gibt einen gültigen Normalarbeitsvertrag. Von diesem kann bei Änderungen zum Nachteil des Arbeitnehmenden nur in Schriftform abgewichen werden (Art. 360d OR).

Die zu leistenden Arbeitsstunden und die jeweiligen Zeiten werden im Vertrag festgehalten. Es können sowohl regelmässige Arbeitsstunden vereinbart werden, beispielsweise 4 h pro Woche, oder unregelmässige, z. B. 4-8 h pro Woche. 

Aus besonderen Gründen können Arbeitseinsätze in beiderseitigem Einverständnis verschoben werden, beispielsweise während der Betriebsferien oder in konjunkturschwachen Phasen.

Wie lange läuft ein Arbeitsvertrag mit Stundenlohn?

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Stundenlohn endet durch Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmenden.

Wurde ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, endet es zum festgelegten Datum ohne gesonderte Kündigung.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus wichtigem Grund beiderseits fristlos gekündigt werden.

Wie lange ist die Probezeit bei stündlicher Bezahlung?

Die Probezeit beträgt maximal 3 Monate. In der Regel wird jedoch nach Obligationenrecht (OR) 1 Monat vereinbart. 
Zudem kann die Probezeit im gegenseitigen Einvernehmen ganz ausgeschlossen werden. Diese Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen und muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmendem unterzeichnet werden. 

Sofern ein Normalarbeitsvertrag besteht, gilt die darin festgehaltene Regelung. Abweichend hiervon kann auch bei Vorliegen eines Normalarbeitsvertrages auf die Probezeit verzichtet werden. 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). In Kantonen, in denen bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits ein gültiger Normalarbeitsvertrag bestand, gilt dieser weiterhin. Die Verordnung ersetzt diesen erst nach dessen Inaktivierung.

Wie hoch ist der Ferienanspruch bei Bezahlung eines Stundenlohns?

Im Obligationenrecht (OR) ist ein gesetzlicher Mindestanspruch auf Ferien festgelegt. Er beträgt für Mitarbeiter bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen pro Betriebszugehörigkeitsjahr. Ab dem 21. Altersjahr beträgt er für alle Altersgruppen 4 Wochen pro Betriebszugehörigkeitsjahr. Davon darf nur nach oben hin abgewichen werden. Der Ferienanspruch darf zudem nicht in Geld ausbezahlt werden, sondern ist in natura als Freizeit abzuleisten.

Während der Ferienzeit hat der Arbeitnehmende Anspruch auf Lohnfortzahlung wie an jedem Arbeitstag. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Ferienlohn in den Stundenlohn eingerechnet wurde. Das ist jedoch nur bei Vereinbarung eines unregelmässigen Arbeitseinsatzes zulässig. 

Sofern ein kantonaler Normalarbeitsvertrag abweichende Regelungen trifft, gelten diese für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dem Geltungsbereich angehören. Darüber hinaus können die vertragschliessenden Parteien eines Arbeitsvertrages weitergehende Regelungen vereinbaren, sofern diese den Mindestanspruch nicht unterschreiten.

Gibt es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? 

Das Obligationenrecht (OR) sieht einen zwingenden Lohnfortzahlungsanspruch für Fälle vor, in denen der Arbeitnehmende unverschuldet verhindert ist und die Gründe in seiner Person liegen. Infrage kommen beispielsweise Krankheit, Schwangerschaft oder Unfall. Jedoch sind die Regelungen des OR in diesem Punkt nicht ausreichend konkretisiert. Daher greifen die Normalarbeitsverträge (NAV) für Hausangestellte des Kantons die Frage der Lohnfortzahlung auf und stellen die Ansprüche klar. Diese Konkretisierung gilt auch für Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis nicht innerhalb des eigentlichen Geltungsbereiches eines NAV liegt. 

Informieren Sie sich daher stets im zuständigen NAV über die aktuellen Regelungen.

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