Ein Arbeitszeugnis ist nicht in Stein gemeisselt und kann bei Bedarf geändert werden. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber klären sich viele Unklarheiten meist schnell. Wenn Sie kein Erfolg damit haben, können Sie Ihr Arbeitszeugnis auch mithilfe eines Rechtsanwaltes anfechten.
Welche Bestandteile Ihr Vollzeugnis beinhalten sollte, erklären wir in unserem Artikel „Fragen zum Arbeitszeugnis in der Schweiz beantwortet“. Was Sie tun können, wenn sich Ihr Arbeitgeber sperrt, erfahren Sie hier.
Vorgehen zum Anfechten des Arbeitszeugnis
Sie sind nicht zufrieden mit Ihrem Abschluss- oder Zwischenzeugnis? Ihre Prüfung der Themen hat gezeigt, dass Ihr Arbeitgeber einige Fakten übersehen hat? Manche Formulierungen sind ihnen zu wenig individuell oder zu negativ? Fechten Sie das Arbeitszeugnis an. Gehen Sie dies ohne zeitliche Verzögerung an, also unmittelbar nach Prüfung des Entwurfs. Es empfiehlt sich vorher, mögliche Einspruchsfristen, die im Einzelarbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein können, zu prüfen.
1. Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber
Ob es sich um alt hergebrachte Codes handelt oder um fehlende Themen. Häufig resultieren Fehler schlicht aus Unwissenheit der für die Zeugniserstellung beauftragten Personen. Suchen Sie daher das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Sprechen Sie fehlende Punkte und unpassende Formulierungen konkret aber diplomatisch an. Bestimmte Themen sollten Sie im persönlichen Gespräch zur Sicherheit schriftlich belegen.
Geben Sie dem Ansprechpartner dazu sachlich fundierte Optimierungsvorschläge und untermauern Sie Ihre Kritik mit Arbeitsbeispielen. Vereinbaren Sie abschliessend einen Termin zur Erledigung, ca. 2-3 Wochen.
Tipp: In diesem Gespräch hängt viel von Ihrem persönlichen Verhandlungsgeschick ab. Bleiben Sie bei Zahlen, Daten, Fakten und seien Sie ausdauernd. Bedenken Sie, dass ein schlechtes Arbeitszeugnis Ihr komplettes Berufsleben überschatten kann.
2. Legen Sie schriftlich Widerspruch ein
Sollten Sie in Ihrem Gespräch bereits feststellen, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Einschätzungen nicht teilt und keine Änderung vornehmen will, prüfen Sie nochmals Ihr Anliegen. Basieren Ihre Änderungsvorschläge auf Fakten, die auch bei Prüfung durch Dritte Bestand hätten? Können Sie nicht genannte Aufgaben und Erfolge nachweisen?
Dann legen Sie schriftlich per Einschreiben Widerspruch ein, indem Sie sachlich argumentiert aufzeigen, wo Sie Änderungsbedarf sehen. Meist steckt der Teufel im Detail und das sollten Sie Ihrem Ansprechpartner auch deutlich machen. Ob zweideutige Anmerkungen, Mutmassungen, fehlende Aufgaben und Funktionen oder ungenannte Erfolge fordern Sie eine Nachbesserung an, schliesslich brauchen Sie dieses Zeugnis für künftige Bewerbungen.
Ergänzen Sie Ihr Schreiben durch Belege oder Verweise, die es dem Arbeitgeber leichter machen, Ihre Vorstellungen nachzuvollziehen. Setzen Sie auch hierfür einen Termin von ca. 14 Tagen.
Nutzen Sie gerne unseren Service um Ihr Schreiben zur Korrektur Ihres Arbeitszeugnis zu formulieren.
3. Binden Sie einen Fachanwalt ein
Bleiben Ihre bisherigen Änderungsversuche erfolglos, sollten Sie im dritten Schritt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Auch dieser benötigt alle Nachweise zu den kritischen Punkten, um die Situation beurteilen zu können. Er wird Sie nach juristischer Prüfung beraten und Ihre Erfolgschancen einschätzen. Danach erstellt er ein Anschreiben an den Arbeitgeber, indem zusammengefasst ist, was Ihnen am Zeugnisentwurf missfällt.
Der künftige schriftliche und telefonische Kontakt findet nun direkt zwischen Ihrem Anwalt und dem Arbeitgeber statt.
4. Klagen Sie auf ein korrektes Arbeitszeugnis
Was sich relativ leicht sagt, ist ein grosser Schritt. Denn mit einer Klage zieht sich das Verfahren erheblich in die Länge. Eine Zeitspanne, in der Sie mit einem fehlenden bzw. dem monierten Zeugnis leben müssen. Interessierte zukünftige Arbeitgeber werden Sie entsprechend einstufen oder deren Interesse an Ihnen erlischt. Zudem müssen Sie jeden Ihrer Kritikpunkte lückenlos belegen können.
Fazit: Jeder hat das Recht auf ein faires und korrektes Zeugnis
Diesen Anspruch sollten Sie mit dem nötigen Fingerspitzengefühl durchaus geltend machen. Klagen sprechen sich innerhalb einer Branche jedoch leider schnell herum und könnten Ihnen einen schlechten Ruf einbringen. Sie kosten zudem Nerven und Zeit.
Tipp: Arbeiten Sie bereits frühzeitig, das heisst noch während Ihres Arbeitsverhältnisses, auf ein angemessenes Zeugnis hin. Bleiben Sie gegenüber den Ansprechpartnern nüchtern und sachlich. Nehmen Sie Versäumnisse des Erstellers nicht persönlich. So kommen Sie am schnellsten zu dem Arbeitszeugnis, dass Ihrer Leistung und Ihrem Verhalten gerecht wird.