- Was ist das steuerbare Einkommen?
- Wie berechnet sich Ihr steuerbares Einkommen?
- Was versteht man unter steuerbarem Vermögen?
- Was gehört zum steuerbaren Vermögen aus Vorsorgeleistungen?
- Welche sonstigen Einkünfte sind steuerbar?
- Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?
- Fazit: Das steuerbare Einkommen entspricht nicht dem Nettolohn
Anhand des steuerbaren Einkommens wird die Einkommensteuer für Privatpersonen ermittelt. Sie wird vom Bund, den Kantonen und Gemeinden von Personen erhoben, die aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig sind. Das steuerbare Einkommen entspricht dabei nicht dem Netto- oder Bruttoeinkommen. Wie es ermittelt wird und welche Einkünfte steuerbar sind, erfahren Sie hier.
Was ist das steuerbare Einkommen?
Alle Einkünfte aus unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit unterliegen der Einkommenssteuer (Art. 16 DBG). Darunter fallen auch Naturalbezüge jeder Art sowie Nebeneinkünfte wie Provisionen, Zulagen, Gratifikationen, Tantiemen, Trinkgelder, Entschädigungen für Sonderleistungen und geldwerte Vorteile (Art. 17 DBG).
Im Rahmen der Besteuerung selbständiger Erwerbstätigkeit zählen auch Kapitalgewinne aus Veräusserung, Verwertung und der Überführung von Geschäftsvermögen in das Privatvermögen zum steuerbaren Einkommen (Art. 18 DBG).
Wie berechnet sich Ihr steuerbares Einkommen?
Bund, Kantone und Gemeinden erheben Einkommenssteuer, die mit einem progressiven Steuersatz ermittelt wird. Besteuert wird das Einkommen nach Abzug von Gewinnungskosten, allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen.
- Hinter den Gewinnungskosten verbergen sich Berufsauslagen
- Unter allgemeinen Abzügen versteht man u. a. Sozialversicherungsbeiträge
- Zu den Sozialabzügen zählen beispielsweise Abzüge für Kinder
So wird das steuerbare Einkommen berechnet:
Bruttolohn bzw. Bruttogehalt bzw. Renten
-Beiträge zu AHV, IV, KV, UVG, ALV etc.
-sonstige Abzüge wie Kinderabzüge, Berufsauslagen etc.
+ Unterhaltszahlungen bzw. Alimente
+ Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen
= Steuerbares Einkommen des Steuerpflichtigen
Was versteht man unter steuerbarem Vermögen?
Erträge aus beweglichem Vermögen unterliegen ebenfalls der Einkommenssteuer (Art. 20 DBG). Dazu gehören Zinsen aus Geldanlagen, Darlehenszinsen oder Zinsen auf Obligationen, Dividenden, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile.
Auch Einkommen aus unbeweglichem Vermögen wie Miet-, Baurechts- und Pachtzinsen sowie der Eigenmietwert gehört zu den steuerbaren Einkünften, die der Einkommenssteuer unterliegen (Art. 21 DBG).
Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Artikel Die Vermögenssteuer in der Schweiz.
Was gehört zum steuerbaren Vermögen aus Vorsorgeleistungen?
Regelmässige Einkünfte der Säulen 1 und 2 wie Renten gehören zu den steuerbaren Einkommen, die mit dem Regelsatz besteuert werden. Einmalige Kapitalleistungen und Leibrenten dagegen werden mit einem reduzierten Einkommensteuertarif belastet.
Welche sonstigen Einkünfte sind steuerbar?
Auch Ersatzeinkünfte sind steuerbar.
Dazu gehören beispielsweise:
- Arbeitslosengelder
- Unterhaltszahlungen und Alimente
- Glücksspielgewinne über 1 000 CHF
Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig?
Das steuerbare Einkommen ist massgeblich für Personen, die aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit in der Schweiz steuerpflichtig sind.
Die persönliche Zugehörigkeit führt zur unbeschränkten Steuerpflicht mit Ausnahme von Grundstücken im Ausland und von Betriebsstätten. Persönlich zugehörig sind natürliche Personen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben. Als steuerrechtlicher Wohnsitz gilt ein Aufenthalt mit der Absicht dauernden Verbleibens.
Ein steuerrechtlicher Aufenthalt bedingt, dass sich Erwerbstätige mindestens 30 Tage und ohne Erwerbstätigkeit mindestens 90 Tage im Inland aufhalten.
Wirtschaftliche Zugehörigkeit liegt u. a. vor, wenn die Person zwar keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat, aber Betriebsstätten unterhält oder Miteigentümer an Grundstücken im Inland ist. Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit sind nur solche Einkommensteile steuerbar, für die eine Steuerpflicht in der Schweiz besteht (Art. 6 ff DBG).
Eine Besonderheit kennt das Steuerrecht bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit: Versteuert wird zwar nur das Schweizer Einkommen eines Steuerpflichtigen, der Steuersatz wird jedoch anhand seines weltweiten Einkommens ermittelt.
Fazit: Das steuerbare Einkommen entspricht nicht dem Nettolohn
Wer vom steuerbaren Einkommen spricht, meint häufig sein Nettoeinkommen. Das ist jedoch nicht richtig. Zudem können je nach Kanton die erlaubten Steuerabzüge abweichen. Um Ihr steuerbares Einkommen korrekt zu berechnen, nutzen Sie daher einfach ein Berechnungstool.