- Was ist die provisorische Steuerrechnung?
- Kann ich eine provisorische Steuerrechnung korrigieren?
- Muss ich provisorische Steuern bezahlen?
- Vorsicht Zinsen!
- Wann muss ich eine provisorische Steuerrechnung bezahlen?
- Kann ich die provisorische Steuerrechnung im Voraus bezahlen?
- Wann erhalte ich die Schlussrechnung?
- Kann ich gegen die Schlussrechnung Einspruch erheben?
- Was tun, wenn ich Steuern nicht bezahlen kann?
- Kann ich den Erlass meiner Steuerschulden beantragen?
- Was passiert, wenn ich ins Ausland zügele?
- Fazit: Die provisorische Steuerrechnung bietet viele Vorteile
In der Schweiz erhalten Steuerpflichtige in den meisten Kantonen jährlich eine provisorische Steuerrechnung. Sie ermöglicht die individuelle Planung der zu zahlenden Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer. Leisten Sie die Summe einmalig, profitieren Sie je nach Kanton zusätzlich durch Zinsen. Fällt die mutmassliche Steuerschuld aus Ihrer Sicht zu hoch aus, können Sie deren Berechnung anpassen.
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, erstellt Ihr Steueramt eine Schlussrechnung. Damit ist die vorgezogene Steuerrechnung bereinigt.
Was ist die provisorische Steuerrechnung?
Sobald Sie als Steuerpflichtiger Ihre abschliessende Steuerrechnung erhalten, bleiben Ihnen nur 30 Tage Zeit zur Bezahlung. Das kann natürliche und juristische Personen in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Die Folge sind zudem hohe Inkassoaufwände für das Steueramt.
Als Lösung des Problems haben fast alle Kantone die provisorische Steuerrechnung eingeführt. Sie erhalten damit frühzeitig eine vorläufige Schätzung fälliger Steuern, die Ihnen die Budgetplanung erleichtert. Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um eine vorläufige Veranlagung.
Für die Schätzung dienen dem Steueramt die Einkommens- und Vermögenszahlen der vergangenen Steuerperiode als Anhaltspunkte. Das Ergebnis der provisorischen Steuerrechnung ist eine auf hundert Franken gerundete Akontozahlung.
Auf Basis der Kantons- und Gemeindesteuern ermittelt das Steueramt auch die vorläufige direkte Bundessteuer.
Kann ich eine provisorische Steuerrechnung korrigieren?
Liegt das Steueramt aus Ihrer Sicht mit seiner Einschätzung falsch, können Sie die provisorische Steuerrechnung anpassen. Je Kanton ist das über eServices oder über ein Formular des Steueramts möglich. Halten Sie dafür Lohn- und Gehaltsnachweise bereit. Sie bekommen dann eine aktualisierte provisorische Steuerrechnung.
Um Ihnen die Ermittlung der vorläufigen Steuerschuld zu erleichtern, bieten die Kantone Steuerrechner an (Beispiel Steuerrechner Zürich).
Wichtig: Beachten Sie bei zu grosszügiger Anpassung der Steuerrechnung, dass Ihnen unter Umständen Ausgleichszinsen in Rechnung gestellt werden.
Muss ich provisorische Steuern bezahlen?
Ja, denn steuerlich besteht in der Schweiz ein Dauerschuldverhältnis. Steuerpflichtige sind auch dann zahlungspflichtig, wenn sie ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben. Dennoch ist die provisorische Steuerrechnung nur eine Hilfestellung. Sie können diese Zahlungsempfehlung korrigieren lassen. Berücksichtigen Sie, dass für zu geringe Vorauszahlungen Ausgleichszins zu zahlen ist.
Zudem müssen Sie Ihre endgültige Steuerschuld innert 30 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung leisten. Haben Sie zu geringe Akontozahlung geleistet, kann dies Ihr Haushaltsbudget stark belasten.
Vorsicht Zinsen!
Ihr Steueramt berechnet Ihnen je nach Situation positive und negative Zinsen. Beispiel Kanton Zürich: Steuern werden hier zum 30.09. eines Steuerjahres erhoben.
Kantons- und Gemeindesteuern:
- Haben Sie Vorauszahlungen geleistet, verzinst Ihnen der Kanton diese bis zum 30.09. mit 0,25 % Vergütungszins.
- Bleiben Vorauszahlungen aus oder reichen diese nicht aus, fällt ab 01.10. bis zum Eintreffen der Schlussabrechnung ein Ausgleichszins über 0,25 % an.
- Für die Zahlung der finalen Steuerschuld bleiben Ihnen nach Erhalt der Schlussabrechnung 30 Tage Zeit. Steht dann noch ein offener Betrag aus, fällt ein Verzugszins von 4,50 % an.
- Ein Zins von 4,50 % wird auch für vereinbarte Zahlungserleichterungen berechnet.
Für die gesamte Schweiz gilt:
Bei Vorauszahlungen für vom Bund erhobene Steuern und Abgaben erhalten Sie keinen Vergütungszins.
Für zu spät gezahlte Steuerforderungen vom Bund werden Ihnen ab 01.01.2022 Vergütungszinsen in Höhe von 4 % belastet.
Wann muss ich eine provisorische Steuerrechnung bezahlen?
Ausser dem Kanton Basel-Stadt arbeiten alle Kantone mit einer provisorischen Steuerrechnung. Einige bieten fixe Termine für Ratenzahlungen an, andere Kantone erlauben die Zahlung der provisorischen Steuern in individuellen Raten. Die grössten Unterschiede finden Sie im Bereich der Kantons- und Gemeindesteuern. Bei der direkten Bundessteuer finden sich Kantone, die erst ab einer Mindestgrenze ihre provisorische Steuerrechnung versenden.
Hier sehen Sie eine Auswahl an kantonalen Regelungen zum Steuerbezug natürlicher Personen (ohne Gewähr):
Kanton | Zustellung provisorische SteuerrechnungKantons- und Gemeindesteuern | Kantons- und Gemeindesteuern zahlbar … | Zustellung provisorische Steuerrechnung direkte Bundessteuer | direkte Bundessteuer zahlbar …(Folgejahr) |
Zürich | 1. Quartal | je Ende Mai, Juli, September | 01.03. | 31.03. |
Bern | 20.05, 20.08, 20.11. | 30 Tage nach den Terminen 20.05, 20.08, 20.11 | 01.03., sofern Betrag über CHF 300 | 31.03. |
Luzern | Juni | 31.12. | 01.03. | 31.03. |
Uri | April | 31.10. | Januar | 31.03. |
Schwyz | Juni | 01.07. (mit Skonto)31.10., 31.12., 28.02. | 01.03., sofern über CHF 300 | 31.03. |
Obwalden | Mai | 30.11. (frei wählbare Teilbeträge) | 01.03. | 31.03. |
Nidwalden | 1. Quartal | 31.12. (frei wählbare Teilbeträge) | 01.03. | 31.03. |
Glarus | 1. Quartal und vor jedem Fälligkeitstermin eine Zahlungsaufforderung | 01.06., 01.09., 01.12. | 01.03. | 31.03. |
Zug | Juni | 31.12. | 01.03. | 31.03. |
Freiburg | 1. Quartal | 30.05. bis 31.01. | 01.03. | 31.03., sofern über CHF 120.– |
Solothurn | 1. Quartal | 31.07. | 01.03. | 31.03. |
Basel-Stadt | keine provisorische Steuerrechnung für Kantons- und Gemeindesteuern, Steuerpflichtiger ermittelt Steuerschuld selbst | 30.06. | 01.03. | 31.03. |
Basel-Landschaft | Januar | 30.09. | Januar | 31.03. |
Appenzell A.Rh. | 1. Quartal | 31.03., 30.06., 30.09. oder zahlbar in 4-11 individuellen Raten | 01.03. | 31.03. |
Appenzell I.Rh. | 1. Quartal | 30.06., 31.08., 31.10. oder zahlbar in 11 individuellen Raten von Februar-Dezember | 01.03. | 31.03. |
Sankt Gallen | 1. Quartal | je Ende Mai, Juli, September | Januar | 31.03. |
Graubünden | Januar/Februar | 28.02., 30.04. | 01.03., sofern über CHF 300 | 31.03. |
Aargau | 1. Quartal | 31.10. | 01.03. | 31.03. |
Thurgau | 1. Quartal | 31.05., 31.08., 31.10. | 01.03. | 31.03. |
Tessin | 1. Quartal | 31.05., 31.07., 30.09., individuelle Raten möglich | 01.03. | 31.03. |
Waadt | 1. Quartal | In 10-12 individuellen Raten zahlbar | 01.03. | 31.03. |
Juristische Personen erhalten die provisorische Steuerrechnung je nach Kanton 30 bis 90 Tage vor Fälligkeit der Gewinn- und Kapitalsteuern. Diese sind am 270. Tag nach Geschäftsabschluss fällig.
Kann ich die provisorische Steuerrechnung im Voraus bezahlen?
In den meisten Kantonen sind Steuervorauszahlungen in Raten oder als Einmalzahlung zulässig. Nicht immer werden diese mit einem Zinssatz vergütet. Andere Kantone nehmen keine Vorauszahlungen an, sondern erwarten die gesamte Steuerschuld zu einem fixen Termin.
Für Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer erhalten Sie keinen Vergütungszins.
Bitte informieren Sie sich über die Website des Kantons oder bei Ihrem Steueramt, welche Regelungen aktuell sind.
Wann erhalte ich die Schlussrechnung?
Mit der definitiven Schlussrechnung bereinigt das Steueramt die provisorische Steuerrechnung. Sie wird aufgrund der Veranlagung erstellt und beinhaltet eine Zahlungsfrist von 30 Tagen für Steuerschulden. Haben Sie bereits Vorauszahlungen geleistet, verrechnet das Steueramt diese Beträge mit offenen Steuerforderungen oder überweist sie zurück.
Im Rahmen der Schlussrechnung werden auch Verzugszinsen erhoben und Ausgleichszinsen belastet oder gutgeschrieben.
Kann ich gegen die Schlussrechnung Einspruch erheben?
Falls Sie gegen Ihre Schlussrechnung Einspruch erheben möchten, können Sie dies bis 30 Tage nach Erhalt schriftlich tun. Bis Ihre Einsprache bearbeitet ist, stoppt die Steuerbehörde Inkassomassnahmen.
Wichtig: Zinsen fallen für den ausstehenden Betrag jedoch weiterhin an. Daher sollten Sie die ausstehende Steuerlast trotz Einsprache begleichen. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird Ihnen ein vorhandenes Guthaben erstattet.
Was tun, wenn ich Steuern nicht bezahlen kann?
Wenn Sie in einer finanziellen Notsituation sind, können Sie innerhalb der Zahlungsfrist um Stundung bitten. Das Steueramt gewährt Ihnen für gewöhnlich bis zum Jahresende monatliche Ratenzahlungen. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, können Sie dem Steueramt einen eigenen Zahlungsvorschlag vorlegen. Vergessen Sie dabei nicht, aktuelle Einkommensnachweise und sonstige Belege Ihrer Notsituation beizufügen.
Für Zahlungserleichterungen fällt der kantonale Verzugszins an, im Beispiel Zürich 4,50 %.
Wichtig: Stundungsgesuche müssen vor Zustellung eines Zahlungsbefehls erfolgen. Spätere Anträge werden nicht anerkannt.
Kann ich den Erlass meiner Steuerschulden beantragen?
Befinden Sie sich in einer dauerhaften Notsituation, können Sie innerhalb der Zahlungsfrist ein Erlassgesuch stellen. Das ist jedoch erst möglich, wenn Ihnen die rechtskräftige Schlussrechnung vorliegt. Zudem müssen Sie Ihre Notsituation zweifelsfrei belegen können.
Wichtig: Wenn Ihnen zwar Barmittel fehlen, Sie jedoch über Vermögen in ausreichender Höhe verfügen, ist ein Erlass nicht möglich.
Was passiert, wenn ich ins Ausland zügele?
Mit einem Wegzug aus der Schweiz endet Ihre Steuerpflicht. Die Einkommenssteuer für die direkte Bundessteuer wird bis zum Datum des Wegzugs berechnet. Das Steueramt fordert diese im Rahmen der unterjährigen Steuerpflicht an.
Fazit: Die provisorische Steuerrechnung bietet viele Vorteile
Ausser Basel-Stadt nutzt jeder Kanton den provisorischen Steuerbezug. Die Steuerschätzung erspart Aufwände und bringt den Finanzbehörden vorzeitige Einnahmen. Auch Steuerpflichtige profitieren von der provisorischen Steuerrechnung. Sie können sich frühzeitig auf anstehende Steuerabgaben einstellen. Zudem ermöglichen mehrere Kantone die vorzeitige Einmalzahlung gegen eine Zinsgutschrift oder in bis zu 12 individuellen Raten.
Tipp: In der provisorischen Steuerberechnung erhalten Sie nähere Informationen zu Terminen und individuellen Ratenanpassungen. Lassen Sie sich bei finanziellen Engpässen von Ihrem Steueramt beraten.