- Das Problem der Beweispflicht bei Kündigungen per E-Mail
- Sind Kündigungen per Whatsapp oder SMS gültig?
- Welche Verträge sich per E-Mail kündigen lassen:
- Kann ich meinen Arbeitsvertrag per E-Mail kündigen?
- Kann ich einen Mietvertrag per E-Mail kündigen?
- Kann ich Versicherungen per E-Mail kündigen?
- Kann ich Singlebörsen wie C-Date oder Parship per E-Mail kündigen?
- Kann ich Mitgliedschaften beim TCS per E-Mail kündigen?
- Kann ich Internet- oder Mobile-Verträge per E-Mail kündigen?
In der Schweiz sind Kündigungen (ausser in Ausnahmen z.B. beim Mietvertrag) grundsätzlich formfrei. Dennoch kann im Vertrag definiert werden, dass eine Kündigung eine bestimmte Form haben muss um gültig zu sein. Ausserdem lässt sich eine Kündigung per E-Mail im Nachhinein schwer beweisen. Wir haben daher einige Informationen zusammengetragen und aufgelistet, welche Verträge sich durch eine E-Mail kündigen lassen.
Das Problem der Beweispflicht bei Kündigungen per E-Mail
Verträge müssen nicht immer schriftlich gekündigt werden, damit die Kündigung rechtswirksam ist. Allerdings hat die Kündigung per E-Mail den entscheidenden Nachteil, dass sie schwer zu beweisen ist. Es gibt zwar elektronische Verfahren, bei denen der Erhalt der E-Mail nachweisbar ist (z.B. bei PGP verschlüsselten E-Mails), allerdings ist die Verwendung dieser untypisch und kann nicht vom Empfänger verlangt werden. Daher empfehlen wie in den meisten Fällen eine Kündigung per ein Einschreiben, welche Sie z.B. durch unsere Vorlagen für Kündigungsschreiben erstellen können.
Sind Kündigungen per Whatsapp oder SMS gültig?
Kündigungen per Whatsapp oder SMS verhalten sich rechtlich gleich wie die Kündigung durch eine E-Mail. In der Regel gibt es hier keine Probleme, es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass man frühzeitig kündigt, um im Zweifel noch eine schriftliche Kündigung zu verschicken, sollte man keine Bestätigung erhalten.
Welche Verträge sich per E-Mail kündigen lassen:
Kann ich meinen Arbeitsvertrag per E-Mail kündigen?
Grundsätzlich sind auch Kündigungen von Arbeitsverträgen formfrei. Allerdings lässt sich im Arbeitsvertrag definieren, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Wenn dies der Fall ist, so ist eine Kündigung per E-Mail ungültig. Empfehlenswert ist es in jedem Fall sich die Kündigung vom Arbeitgeber schriftlich gegenzeichnen zu lassen, um einen Beweis des Erhalts der Kündigung zu erhalten. Bei uns können Sie ganz einfach eine Kündigung für Ihren Arbeitsvertrag erstellen.
Kann ich einen Mietvertrag per E-Mail kündigen?
Mietverträge müssen laut Obligationenrecht (Art. 266l) schriftlich gekündigt werden. Dies ist auch der Fall, wenn der Mietvertrag nicht schriftlich abgeschlossen wurde. Eine Kündigung per E-Mail ist daher unwirksam. Dies ist zudem auch unabhängig von Privatmietverträgen oder Geschäftsmietverträgen. Auch Untermietverträge müssen schriftlich gekündigt werden. Nutzen Sie hierfür unsere Vorlage für die Kündigung von Mietverträgen.
Kann ich Versicherungen per E-Mail kündigen?
Viele Versicherungen in der Schweiz vereinfachen ihren Kunden mittlerweile das Kündigen. Dies kann durch Online-Formulare, E-Mail oder Telefax sein. Wenn eine Versicherung diesen Service anbietet, so sollte darauf geachtet werden frühzeitig zu kündigen. Falls man keine Bestätigung der Kündigung erhält, so ist es ratsam nochmals schriftlich zu kündigen. Auch hier geht es schlicht und ergreifend darum, die Kündigung im Nachhinein beweisen zu können. Bei uns finden Sie zahlreiche Kündigungsvorlagen für Versicherungen.
Kann ich Singlebörsen wie C-Date oder Parship per E-Mail kündigen?
Dies hängt vom Anbieter der Plattform ab. C-Date und Parship akzeptieren beide keine Kündigung per E-Mail. Diese Praxis ist für Verbraucher natürlich lästig, vor allem weil sich der Abschluss eines Vertrags sehr einfach gestaltet, die Kündigung hingegen mehr Aufwand bringt. Zudem verlängern derartige Anbieter gerne die Vertragslaufzeit automatisch. Mehr Infos zur Kündigung von Parship.
Kann ich Mitgliedschaften beim TCS per E-Mail kündigen?
Der TCS akzeptiert leider keine Kündigung per E-Mail. Sie können hierfür unsere Kündigungsvorlage für den TCS nutzen.
Vergewissern Sie sich also immer bei der Gewerkschaft oder dem Verein, den Sie kündigen möchten, ob derartige Bedingungen vorliegen.
Kann ich Internet- oder Mobile-Verträge per E-Mail kündigen?
Dies ist abhängig vom Anbieter. Bei den meisten Anbieter klappt dies problemlos. Sunrise geht hier sogar noch weiter und akzeptiert schriftliche Kündigungen per Post mittlerweile gar nicht mehr.
Für alle anderen Anbieter können Sie bei uns bequem eine Kündigung erstellen.